Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Deutscher Tierschutzbund fordert Exportstopp lebender Tiere

Pressemeldung 27.06.201929Tiertransporte

Internationaler Tag gegen Tiertransporte (1. Juli):

Deutscher Tierschutzbund fordert Exportstopp lebender Tiere

„Die Beschlüsse der letzten Agrarministerkonferenz und des Bundesrats, die einen Ausstieg aus Lebendtiertransporten fordern, müssen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zeitnah umgesetzt werden“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2015 sind Tierschutzbestimmungen bis zum Ziel einzuhalten. Klar ist, dass dies von den abfertigenden Amtsveterinären kaum sichergestellt werden kann. Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen hatten daher beschlossen, keine Transporte mehr in Drittländer abzufertigen. Per Gerichtsentscheid sind sie jedoch gezwungen, Transporte in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Niedersachsen, zu erlauben – von wo die Tiere dann weiter in Drittstaaten wie Marokko gehen. „Momentan wollen drei Bundesländer - Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen – den Tierschutz voranbringen, während andere Bundesländer derzeit noch vor Maßnahmen gegen solche Transporte zurückschrecken“, kritisiert Schröder.

Missstände beim Export sind bekannt

Die Missstände und grausamen Bedingungen beim Export europäischer Schlachttiere und deutscher Zuchtrinder in Drittstaaten sind lange bekannt und vielfach dokumentiert. Über vier Millionen Tiere werden jedes Jahr aus der EU in Drittländer exportiert. Oft sind sie tagelang unterwegs – bis nach Zentralasien und Nordafrika. Die transportierten Tiere leiden unter langen Wartezeiten an der Grenze, fehlenden Ruhepausen, hohen Temperaturen und engen Platzverhältnissen. Besonders bei hochsommerlichen Temperaturen sind die Strapazen für die Tiere enorm. Neben den unwürdigen Transportbedingungen stellt auch die Schlachtung in den Drittstaaten ein schweres Tierschutzproblem dar.

Informationen zur Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie hier: www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte

Agrarministerkonferenz in Landau

Resolution des Deutschen Tierschutzbundes und seiner Landesverbände fordert Stopp von Lebendtiertransporten

 

Anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) fordern der Deutsche Tierschutzbund und seine 16 Landesverbände die Agrarminister des Bundes und der Länder auf, 13TiertransporteLebendtiertransporte in Drittstaaten der EU zu stoppen. Ihre Forderungen übergeben die Tierschützer in Landau heute in Form einer Resolution an Herrn Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an die Agrarminister der Bundesländer.

„Die Missstände bei Transport und Schlachtung in Drittstaaten sind bekannt. Wer jetzt nicht handelt, trägt Mitschuld am Leid der Tiere“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Ab sofort dürfen keine Transporte mehr abgefertigt werden, sofern nicht sichergestellt ist, dass tierschutzrechtliche Bestimmungen bis zum Zielort eingehalten werden. Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen haben hier in den letzten Wochen erste deutliche Signale gesetzt. Es darf nicht sein, dass Transportunternehmen für die Abfertigung nun in andere Bundesländer ausweichen, um die Tiere wie bisher auf die leidvollen Fahrten zu schicken. Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner es mit einem Mehr an Tierwohl ernst meint, dann muss sie dafür sorgen, dass diese Lebendtiertransporte gänzlich gestoppt werden. Das darf und kann nicht länger Aufgabe des örtlichen Veterinärs sein, der von Bund und Land derzeit alleine gelassen wird.“

Zucht- wie Schlachttiere betroffen

Im Rahmen der Resolution fordern die Tierschützer zudem, bei der Diskussion um Lebendtiertransporte nicht zwischen Zucht- und Schlachttieren zu unterscheiden. Bei ersteren wird der Transport häufig verharmlost, obwohl sie genauso unter den untragbaren Zuständen leiden. Milchindustrie und Zuchtverbände erklären seit Jahren, die Exporte dienten dem Aufbau einer Milchproduktion in den Drittstaaten. Die Realität zeigt jedoch, dass es nicht gelingt, eine nachhaltige Milchviehzucht und eine tragfähige Milcherzeugung aufzubauen; die Produktion stagniert auf niedrigem Niveau. Und das trotz hunderttausender Zuchtrinder, die bereits exportiert wurden. „Wenn die Nachzucht misslingt oder die erwartete hohe Milchleistung ausbleibt, landet der Großteil der Zuchtrinder am Ende doch in der Schlachtung“, erklärt Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund.

Bildunterschrift: Mit dem Motiv „Mein Weg in den Tod ist die Hölle“ macht der Deutsche Tierschutzbund bei einer Aktion anlässlich der Agrarministerkonferenz in Landau auf das Leid der Tiere bei Transporten in Drittstaaten aufmerksam.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Julia Klöckners Tierleid-Bilanz

Julia Klöckners Tierleid-Bilanz - Wirtschaft geht vor    veröffentlich am 16.03.2019
Klöckner.JuliaTiertransporte in Drittländer: Thema konsequent ignoriert
Betäubungslose Ferkelkastration: verfassungswidrige Verlängerung
Weiteres Schweine-Leid: Kupieren von Schwänzen und Kastenstände
Männliche Küken: weiterhin Abfallprodukte
»Tierwohl«-Kennzeichnung: noch wirkungslos
Missstände: AufklärerInnen kriminalisiert
Subventionen: Geld für Großbetriebe
Umweltschutz: bloß nicht so streng
Fazit: Tierschutz ist eine Pflicht, keine Kür
https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/julia-kloeckners-tierleid-bilanz?utm_source=nl19-12-13&utm_medium=email&utm_campaign=w-nl

Olaf Kosinsky/Skillshare.eu

Wir nehmen die Jahresbilanz von Bundesministerin Julia Klöckner zum Anlass, selbst ein Zwischenfazit zu ziehen: Trotz großer Versprechungen hat sich an vielen Missständen in der Tierhaltung bislang so gut wie nichts geändert. Verantwortliche verstoßen weiter routinemäßig aus rein wirtschaftlichen Interessen gegen das Tierschutzrecht. Auch für die Ministerin scheinen sie stets schwerer zu wiegen als das Staatsziel Tierschutz. Nachfolgend einige Beispiele.

Tiertransporte in Drittländer: Thema konsequent ignoriert

Obwohl die katastrophalen Zustände bei Tiertransporten innerhalb und außerhalb der EU seit Jahren bekannt sind, sah die Bundesministerin lange keinen Grund zu handeln. Exportgewinne sind ihr wichtiger, wie sie in ihrer eigenen Bilanz schreibt: Durch ihr Ministerium »konnten die Absatzmärkte für Tiere und tierische Erzeugnisse in Drittländern […] erhalten und erweitert werden«.

Unter den Veterinärbehörden macht sich inzwischen die Einsicht breit, dass sie Verantwortung für die Transporte haben und gegebenenfalls mitverantwortlich für tausendfaches Tierleid sind. Denen, die das nicht mehr mittragen wollen, warf Klöckner »überstürztes« Handeln vor. Die derzeitige Lösung der Bundesministerin, die Abkommen mit Drittländern über Schlachttiertransporte zu kündigen, ist Augenwischerei. Der überwiegende Teil der Tiere geht zu vermeintlichen Zuchtzwecken in Drittländer. Daran, dass die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen transportiert und geschlachtet werden, ändert das nichts.

Besser wäre es, alle Transporte in Drittländer sofort bundes- oder gar europaweit auszusetzen – mindestens solange nicht sichergestellt werden kann, dass die deutschen bzw. europäischen Tierschutzvorschriften eingehalten werden können.

Betäubungslose Ferkelkastration: verfassungswidrige Verlängerung

Trotz einer fünfjährigen Übergangsfrist, welche die Tierindustrie weitestgehend tatenlos verstreichen ließ, setzte sich die Bundesministerin dafür ein, die Betäubungspflicht bei Ferkelkastrationen um weitere zwei Jahre aufzuschieben. Klöckner schob die Wettbewerbsfähigkeit deutscher SchweinezüchterInnen vor. Da es aber bereits praxistaugliche Alternativen gibt, ist dieser wirtschaftlich motivierte Aufschub verfassungswidrig.

Für die Zukunft setzt die Bundesministerin, ganz im Sinne der Agrarlobby, weiter auf den chirurgischen Eingriff am Tier. Dass die von ihr akzeptierte Lokalanästhesie für die Ferkel ähnlich schmerzhaft ist wie die Kastration ohne Betäubung, scheint sie nicht weiter zu stören. Die aus Tierschutzsicht einzig akzeptablen Lösungen wären jedoch die Ebermast mit oder ohne Immunokastration oder die Betäubung mit Isofluran.

Weiteres Schweine-Leid: Kupieren von Schwänzen und Kastenstände

Das Kupieren von Ringelschwänzen in der Schweinehaltung ist in Europa nur ausnahmsweise erlaubt. Dennoch ist es in Deutschland gang und gäbe, damit sich die Tiere nicht gegenseitig blutig beißen. Besser wäre es, sich um Haltungsbedingungen zu bemühen, in denen Schweine keine solchen Verhaltensstörungen entwickeln. Beim »Tierwohl«-Label der Bundesministerin ist das Kupieren erst ab Stufe zwei ausgeschlossen. Sie fördert somit, dass Verantwortliche geltendes EU-Recht in der deutschen Landwirtschaft sogar unter ihrer »Tierwohl«-Stufe eins brechen.

Für die Kastenstandhaltung hat die Bundesministerin laut eigener Jahresbilanz neue Anforderungen und Pflichten entwickelt. Bereits seit den neunziger Jahren ist bekannt, dass die Kastenstände vieler Betriebe gegen Tierschutzvorschriften verstoßen. Ein aktuelles Gutachten und ein Gerichtsurteil belegen, dass sie grundsätzlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Daran ändern auch kürzere Fixierungszeiten und etwas mehr Platz nichts, wie sie Klöckner nun anstrebt. Eilig hat sie es damit ebenfalls: Die Übergangszeit soll 17 Jahre betragen.

Männliche Küken: weiterhin Abfallprodukte

Beim massenhaften Töten männlicher Küken aus Legelinien, die für eine Mast nicht geeignet sind, spricht die Bundesministerin von einem Durchbruch: Das neue Verfahren soll bald flächendeckend eingesetzt werden. Es ermöglicht jedoch nur, dass die Küken vor dem Schlupf aussortiert und z. B. zu Tierfutter verarbeitet werden. Es ist allerdings möglich, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt schmerzempfindlich sind. Außerdem ändert dies nichts daran, dass Legelinien weiterhin auf eine extreme und gesundheitsschädliche Legeleistung hin gezüchtet und die Hälfte ihrer Nachkommen als minderwertig entsorgt werden.

»Tierwohl«-Kennzeichnung: noch wirkungslos

Die »Tierwohl«-Kennzeichnung der Bundesministerin überträgt die Verantwortung für ein scheinbares Mehr an Tierschutz an die Verbraucher. Sie existiert bislang aber nur für eine Tierart und ist lediglich freiwillig. So wird sie nur wenige Tiere erreichen und kaum Wirkung entfalten. Die Kriterien liegen zwar über den viel zu niedrigen gesetzlichen Mindeststandards, echtes Wohlergehen garantieren jedoch auch sie nicht. Durch die lange Entwicklungszeit steht das System nun außerdem neben dem des Einzelhandels und trägt eher zur Verwirrung als zur Orientierung bei. Es braucht vielmehr eine einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung.

Missstände: AufklärerInnen kriminalisiert

RechercheaktivistInnen, die Missstände in der Tierhaltung aufdecken, kriminalisiert die Bundesministerin. Sie strebt härtere Strafen an, notwendig ist das nicht: Es gibt bereits den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. Wann dieser greift und unter welchen Bedingungen ein rechtfertigender Notstand vorliegt, können die Gerichte klären. Geschehen ist dies vor dem Oberlandesgericht Naumburg: Das Interesse der Öffentlichkeit, über die illegalen Zustände in der industriellen Tierhaltung zu erfahren, kann unter Umständen einen Hausfriedensbruch rechtfertigen.

Mit dem Anlass der Rechercheaktionen befasst sich Klöckner kaum. Für die Aufklärung von Missständen in Ställen und Schlachthöfen verweist sie auf die Verantwortung der Veterinärämter, die jedoch oft untätig bleiben.

Subventionen: Geld für Großbetriebe

Auch beim Thema Subventionen hat sich nichts geändert, obwohl seit langem kritisiert wird, dass die aktuelle Verteilungspolitik große landwirtschaftliche Betriebe bevorzugt. Die Bundesministerin lehnt es ab, Direktzahlungen abzuschaffen oder für Großbetriebe zu begrenzen.

Umweltschutz: bloß nicht so streng

Umweltprobleme der Landwirtschaft, die zu großen Teilen mit der industriellen Tierhaltung verknüpft sind, greift die Bundesministerin ebenfalls nur zaghaft auf: Den Treibhausgasausstoß in der Tierhaltung will sie einschränken. Es steht zu befürchten, dass Klöckner dafür die Überzüchtung der Tiere noch weiter treiben will, um die Effizienz der Tierproduktion weiter zu erhöhen. Das hätte katastrophale Auswirkungen auf den Tierschutz. Effektiver wäre es, die Tierhaltung zu reduzieren und den Konsum von Tierprodukten zu minimieren.

Ähnliches gilt, wenn es darum geht, den Gülleüberschuss aus der industriellen Tierhaltung zu verringern. Zu diesem Thema äußerte sich die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz nicht, obwohl Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte verurteilt wurde.

Fazit: Tierschutz ist eine Pflicht, keine Kür

Julia Klöckners Politik ist geprägt von Freiwilligkeit und wirtschaftlichen Erwägungen. Der Tierschutz ist jedoch als gesellschaftlicher Konsens im Grundgesetz verankert und daher Staatsziel. Auch eine aktuelle Umfragen des Landwirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland Verbesserungen sehen will.

Für ihre Zurückhaltung macht die Bundesministerin dennoch gerne das Einkaufsverhalten der VerbraucherInnen verantwortlich, das den Wünschen nach Tierschutz scheinbar widerspricht. Das ist jedoch zu kurz gedacht: Die Aufgabe, für eine tierschutzgerechte und nachhaltige Landwirtschaft zu sorgen, hat in erster Linie sie. VerbraucherInnen sollten nicht im Supermarkt darüber entscheiden müssen, ob einem Tier viel oder etwas weniger Leid angetan wird. Zumal sie dort vor lauter falscher Tierschutzversprechen kaum sinnvolle Entscheidungen treffen können und ihnen vermittelt wird, dass es in Ordnung sei, zum Billigfleisch zu greifen. Es dürfen vielmehr keine Tierprodukte mehr hergestellt werden, hinter denen routinemäßige Tierschutzverstöße stehen.

Nicht zuletzt ist es irreführend, dass die Bundesministerin in ihrer Jahresbilanz betont, sie habe zwischen verschiedenen widersprüchlichen Interessengruppen, wie TierhalterInnen, VerbraucherInnen und TierschützerInnen, zu vermitteln. Vermittlungsversuche, bei denen die Entscheidungen ohnehin immer zugunsten der industriellen Tierhaltung getroffen werden, sind fatal. Tierschutz ist kein Interesse, sondern eine gesetzliche Pflicht. Dieser merkbar nachzukommen, ist Aufgabe der Bundesministerin.

(jw)

Neuer FINDEFIX-Spot zeigt, wie man sein Haustier schützen kann

Pressemeldung

07.03.2019

So schnell ist es passiert …

 

Neuer FINDEFIX-Spot zeigt, wie man sein Haustier schützen kann

 

Oft reichen eine angelehnte Haustür und ein Moment der Unachtsamkeit und der geliebte Vierbeiner ist verschwunden. Ein neuer Spot von FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, zeigt genau diese Situation, die für alle Tierhalter schnell zum Albtraum werden kann. Mit dem Film wollen die Tierschützer deutlich machen, wie wichtig in solchen Fällen eine Registrierung des Tieres ist. Diese kann bei FINDEFIX (www.findefix.com) schnell und völlig kostenfrei vorgenommen werden.

„Es kann wirklich jedem passieren und es geht so schnell: Kurz hat man nicht aufgepasst und das geliebte Haustier ist auf und davon. Nur wenn das Tier gekennzeichnet und registriert ist, hat der Halter eine Chance, seinen Vierbeiner wiederzufinden und nach Hause zu holen“, erklärt Daniela Rohs, Leiterin von FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes.

Story zeigt Alltagssituation

Das Video zeigt eine alltägliche Situation: Als die kleine Anna und ihre Mutter das Haus verlassen und ins Auto steigen, bleibt die Haustür versehentlich einen Spalt geöffnet. Der Familienhund entwischt aus dem Haus, rennt die Straße hinunter und findet kurz darauf nicht mehr allein zurück. Am Ende des Spots dann der erlösende Anruf von FINDEFIX bei der Familie: Anna und ihre Mutter können ihren Hund im Tierheim abholen und in die Arme schließen. Dank der Registrierung war schnell klar, wo der entlaufene Vierbeiner zu Hause ist.

Mit dem bewegten Storytelling will das Video Aufmerksamkeit für das schaffen, was das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes im Kern macht: Anhand der Registrierung können die Tierschützer kompetent und schnell dabei helfen, vermisste Tiere zu identifizieren und zu ihren Haltern zurückzubringen. Der FINDEFIX-Slogan „Zum Glück wieder zurück“ ist dabei als zentrales Thema im Video verankert.

Das Video ist ab heute auf der Website www.findefix.com/warum-haustier-registrieren zu sehen - und in gekürzter Version auf der Facebook-Seite www.facebook.com/HaustierregisterFINDEFIX sowie den Online-Kanälen des Deutschen Tierschutzbundes.

Über FINDEFIX

Jedes Jahr verschwinden tausende Haustiere. FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, hilft dabei, viele von ihnen schnell wieder nach Hause zu bringen. Denn Tiere, die bei FINDEFIX registriert sind, können einfach identifiziert und zu ihrer Familie zurückgebracht werden. Dabei engagiert sich FINDEFIX völlig kostenfrei. Das Team von FINDEFIX fragt unter anderem auch andere Register und dem Deutschen Tierschutzbund angegliederte Vereine ab, um ein als vermisst gemeldetes Tier ausfindig zu machen. Auch im Urlaub schützt FINDEFIX registrierte Tiere durch den Austausch mit Datenbanken weltweit.

Um ein Tier bei FINDEFIX eintragen zu können, muss es unverwechselbar gekennzeichnet sein. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Kennzeichnung durch einen winzigen Transponder unter der Haut, der in jeder tierärztlichen Praxis schnell eingesetzt werden kann.

Nach der Kennzeichnung kann jeder Tierhalter sein Tier bei FINDEFIX registrieren. Das geht einfach und kostenfrei auf www.findefix.com oder mit einem schriftlichen Anmeldebogen, den man auch auf der Website herunterladen kann. Der Tierhalter erhält dann per Post eine Bestätigung mit allen wichtigen Unterlagen. Hundehalter bekommen zusätzlich eine Plakette für das Hundehalsband.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Tiertransporte hier die Stellungsnahme vom Deutschen Tierschutzbund

Stand 21.02.2019 

Stellungnahme  zum  Vorschlag  des  Bayerischen  Staatsministeriums  für 
Umwelt  und  Verbraucherschutz  vom  19.02.2019  zu  Tiertransporten  in  

                                                                         Drittstaaten  

 

In der Raste 10 
53129 Bonn 

Tel:  0228/60496-0 
Fax: 0228/60496-40 

E-Mail: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Internet: 
www.tierschutzbund.de 

Es  ist  erfreulich,  dass  der  Transport  von  Rindern  in  bestimmte  Drittstaaten  beendet 
werden  soll,  es  ist  jedoch  nicht  zu  erklären, warum  die  Türkei  davon  ausgenommen  

werden   soll.   Auch   für   die   Türkei   muss   es   einen   Transportstopp   geben,   da   dort 
Mindeststandards zum Tierschutz nachweislich nicht eingehalten werden. 

Grundsätzliche Bewertung 

Der  Deutsche  Tierschutzbund  begrüßt,  dass  sich  das  bayerische  Umweltministerium 
entschlossen  hat,  eine  Negativliste  von  Drittstaaten  herauszugeben,  in  die  keine  

Transporte von Rindern mehr stattfinden sollen. 

Damit  wird  die  überfällige  Konsequenz,  aus  der  seit  Langem  vorgebrachten  Kritik  an 
derartigen   Langstreckentransporten   und   auch   Schlachtmethoden,   in   zahlreichen   

Drittstaaten  gezogen,  die  mit  durch  nichts  zu  rechtfertigenden Grausamkeiten  den 
Tieren gegenüber verbunden sind. 

Diesem   Beispiel   sollten   alle   Bundesländer   folgen.   Transporte   in   die   genannten 
Drittstaaten  müssen  bundesweit  untersagt  werden.  Die  anderen  EU-Mitgliedsländer 

sollten diesem positiven Beispiel folgen und die Exporte ebenfalls beenden. 

Umfangreiche  Dokumentationen  belegen,  dass  die  EU-Transportvorschriften  in  den 
Drittstaaten  nicht  eingehalten  werden.  Bei  der  Abfertigung  der  Transporte  kann  die  

Behörde    in    Deutschland    nicht    sicherstellen,    dass    die    Vorgaben    der    EU- 
Transportverordnung  bis  zum  Bestimmungsort  im  Drittland  eingehalten  werden.  De  

facto   ist   es   außerhalb   der   EU-Grenzen   nicht   möglich   zu   kontrollieren,   ob   die 
Verordnung   eingehalten   und   durchgesetzt   wird.   Das   Urteil   des   Europäischen   

Gerichtshofes  von  2015  bestätigt  hingegen,  dass  genau  das  gewährleistet  werden 
muss. 

Es  gelten  in  Drittstaaten  mehrheitlich  andere  Auffassungen zum  Umgang  mit  Tieren; 
Tierschutzgesetze oder sonstige Tierschutzvorgaben existieren nicht in jedem Land. 

Auch   der   Beschluss   des   EU-Parlamentes   vom   14.02.2019   fordert   dazu   auf, 
Langstreckentransporte   zu   beschränken   und   durch   den   Handel   mit   Fleisch   bzw.   

genetischem  Material  zu  ersetzen.  Der  Deutsche  Tierschutzbund  ist  der  Ansicht,  dass 
es     keine     Transporte     lebender     Tiere     über     lange     Strecken     geben     darf. 
Langstreckentransporte  stellen  immer  eine  enorme  Belastung  für  die  Tiere  dar  und  

sollten komplett verboten werden.  

Seite   - 2 -  

 

                                      Stellungnahme zum Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und 
Verbraucherschutz vom 19.02.2019 zu Tiertransporten in Drittstaaten  

Transporte in die Türkei 

Abgesehen  davon  ist  nicht  nachvollziehbar,  weshalb  bestimmte  Drittstaaten,  wie  die 
Türkei,  Irak  oder  Jordanien,  bisher  nicht  in  die  Liste  aufgenommen  wurden,  womit  sie  

weiterhin  als  Exportländer  genehmigungsfähig  sind.  Transporte  in  die  Türkei  müssen 
unverzüglich   beendet   werden.   Die   Transportbedingungen   in   die   Türkei   sind   

keineswegs  tierschutzkonformer,  als  die  in  andere  Drittländer,  welche  entsprechend 
der  Negativliste  nicht  mehr  beliefert  werden  sollen.  Hingegen  sind  die  Probleme  

gerade bei Transporten in die Türkei besonders gut dokumentiert. 

Im Jahr 2017 wurden 81.000 sogenannte Zuchtrinder aus Deutschland in Drittstaaten 
exportiert, davon 30.000 in die Türkei.  

Wenn diese Transporte gesetzeskonform ablaufen, dauern sie ca. 91 Stunden, liegt der 
Bestimmungsort in der Osttürkei, dauern diese entsprechend länger. Das bedeutet, die 

Rinder  werden  29  Stunden  lang  transportiert,  bevor  sie  den  LKW  das  erste  Mal 
verlassen.  Wie  bekannt  ist,  versuchen  Rinder  so  lange  zu  stehen,  wie  es  ihre  Kräfte  

ihnen   erlauben,   obwohl   es   besonders   erschöpfend   ist,   die   Fahrtbewegungen 
auszubalancieren.  Eine  ausreichende  Versorgung  mit  Wasser  und  Futter  ist  auf  dem  

Lastwagen  nicht  möglich.  Nach  29  Stunden  Fahrt  werden  sie  abgeladen  und  es  muss 
ihnen  eine  Versorgungspause  von  24  Stunden  gewährt  werden.  Danach  kann  der  

Transport  für  weitere  29  Stunden  fortgesetzt  werden,  dieser  Zyklus  darf  beliebig  oft 
wiederholt werden. 

Der  bulgarisch-türkische  Grenzübergang  ist  seit  Jahren  dafür  bekannt,  dass  es dort 
regelmäßig  zu  langen  Wartezeiten  kommt.  Im  günstigsten  Fall  kann  die  Grenze  

innerhalb  von  sechs  Stunden  passiert  werden,  oft  dauert  es  jedoch  tagelang.  Die 
wartenden  LKW  stauen  sich,  die  Tiere  verbleiben  auf  den  Lastwagen,  es  gibt  keinen  

Schatten  und kein  Wasser.  Diese  Zustände  wurden  erst  im  Audit  der  Generaldirektion 
Gesundheit der EU-Kommission im September 2017 wieder beschrieben. 

Haben  die  Transporter  die  Grenze  passiert,  gibt  es  keine  Versorgungsstationen  für  die 
weiteren   Versorgungspausen.   So   kam   2018   eine   türkische   Delegation   nach   

Deutschland, um sich über die Einrichtung von Versorgungsstationen zu informieren. 

Schlachtmethoden in der Türkei 

Während   der   Schutz   der   Tiere   in   der   EU   in   der   Tierschutz-Schlachtverordnung 
geregelt  ist,  fehlt  ein  vergleichbares  Werk  in  der  Türkei.  Es  existiert  kein  gesetzlicher  

Schutz  für  die  Tiere.  Die  Tiere  werden  grundsätzlich  ohne  Betäubung  geschlachtet. 
Wie  z. B.  im  Filmbeitrag  „37  Grad  - Geheimsache  Tiertransporte“  im  November  2017  

dokumentiert   wurde,   erfolgt  nicht   einmal   in   Schlachthöfen   ein   schonendes   und 
schnelles Schlachten – sofern dies beim Schächten überhaupt gegeben sein kann. Wie 

die  Tierärztin  Lesley  Moffat,  die  für  die  Tierschutzorganisation  „Eyes  on  Animals“ 
berichtet,  gibt  es  zwar  Schlachthöfe  in  der  Türkei,  die  einer  Beratung  und  Schulung 
aufgeschlossen  gegenüberstehen,  das  ist  jedoch  nicht  die  Regel.  Der  Umgang  mit  den  

Tieren  vor  der  Schlachtung  ist  gewaltsam,  sämtliche  Grundsätze  der  Tierschutz- 

Seite   - 3 -  

 

                                      Stellungnahme zum Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und 
Verbraucherschutz vom 19.02.2019 zu Tiertransporten in Drittstaaten  

Schlachtverordnung   und   der   Weltorganisation   für   Tiergesundheit  (OIE)   werden 
missachtet.  Auch  die  Dissertation  von  E.  Eser  aus  dem  Jahr  2012  belegt  erhebliche  

Wissensdefizite  beim  Schlachtpersonal  und  tierschutzwidrige  Arbeitsweisen.  Rinder 
werden  unbetäubt  an  den  Hintergliedmaßen  aufgehängt,  anschließend  werden  ihnen  

die  Halsschlagadern  durchtrennt.  Wenn  das  mit  einem  sehr  scharfen  und  sehr  großen 
Messer  erfolgt,  sind  die  Schmerzen  für  das  Tier  geringer,  als  wenn  mit  einem  kurzen 
Messer  in  mehreren  sägenden  Schnitten  geschlachtet  wird.  Gerade  das  geschieht  

jedoch  sehr  häufig  in  diesen  Schlachthöfen.  Der  Tod  und  die  Bewusstlosigkeit  treten 
oft erst nach 20 bis 30 Minuten ein, das Tier erleidet in dieser Zeit größte Schmerzen. 

Hinzu  kommt,  dass  Rinder  auch  außerhalb  von  Schlachthöfen  geschlachtet  werden 
dürfen.   Durch   eine   Änderung   der   Gesetzeslage   wurde   das   Schlachten   durch   

Privatpersonen  außerhalb  von  Schlachthöfen  erleichtert,  wie  aus  dem  USDA-Bericht 
von   2017   hervorgeht.   Das   „Hinterhofschlachten“   ist   unweigerlich   mit   massiven   

Tierschutzverstößen verbunden. 

Zwar  werden  die  aus  Deutschland  importierten  Rinder  ursprünglich  als  Zuchttiere 
gehandelt,  jedoch  geht  der  Milchkonsum  in  der  Türkei  zurück.  Die  Schlachtzahlen  

hingegen  steigen,  da  die  Nachfrage  nach  Rindfleisch  wächst.  Somit  werden  die  aus 
Deutschland   importierten   Zuchtrinder   und   ihre   Kälber   über   kurz   oder   lang   

geschlachtet. 

Die   in   den   Leitlinien   der   Weltorganisation   für   Tiergesundheit  (OIE)   festgelegten 
Mindeststandards  zum  Umgang  mit  Tieren,  zu  Transport- und  Schlachtmethoden  hat  

auch  die  Türkei  unterzeichnet.  In  der  Praxis  werden  diese  Grundsätze  jedoch  in  jeder 
Hinsicht ignoriert. 

Staatliches Tierwohlkennzeichen Frau Klöckner, das reicht noch lange nicht!

06.02.2019

Staatliches Tierwohlkennzeichen

Frau Klöckner, das reicht noch lange nicht!

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner präsentiert heute die Kriterien des von ihr geplanten freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

 

„Wer glaubt, mit einem staatlichen Tierwohlkennzeichen nun genug getan zu haben, der irrt gewaltig. Der Grundfehler bleibt, dass die Ministerin weiter auf Freiwilligkeit setzt, die große Mehrheit der Schweine bleibt damit auf der Strecke. Nach einer mittlerweile dreijährigen, intensiven Diskussion über die Ausgestaltung eines Kennzeichens enttäuscht das heute vorgelegte Ergebnis auf ganzer Linie. Die 1. Stufe, so wie sie heute vorgestellt wurde, ist eine Verbrauchertäuschung; den Beinamen „Tierwohl“ hat sie nicht verdient. Wer ehrgeizig mehr Tierwohl schaffen will, muss sichtbar mehr tun als das, was heute auf dem Tisch liegt.“

Schröder weiter: „Die Kriterien in der 1. Stufe liegen, wenn überhaupt, nur knapp über dem gesetzlichen Standard. Die Aussage, man habe „20 Prozent mehr Platz schon in der 1. Stufe geschaffen“ hat PR-Charakter, aber für den Tierschutz keinen Effekt. Schweine mit unversehrten Schwänzen zum Beispiel benötigen nach aller wissenschaftlichen und praktischen Erfahrung deutlich mehr als 20 Prozent Platz. Auch um Buchten sinnvoll zu strukturieren braucht es mehr Platz.“

Rahmenbedingungen bleiben unklar

„Weiter muss klar sein, dass ein Kennzeichen nicht nur von aufgehübscht formulierten Kriterien lebt, sondern dass es sich klar gegenüber dem gesetzlichen Standard abgrenzen muss. Es muss sich auch daran bemessen lassen, ob es Bewegung in die Systeme bringt. Dazu ist eine progressive Förderung mit massiv mehr Mitteln als bisher essentiell. Bis heute hat Frau Klöckner nichts dazu vorgelegt, wie hoch die Fördermittel sein sollen, aus welchen Töpfen diese kommen und wie sie angewendet werden sollen. Auch fehlen die Antworten auf weitere Fragen, etwa wie Kontrollen gestaltet werden und wer Lizenzen vergibt. Nicht zuletzt fehlt eine grundsätzliche Marschrichtung im Rahmen einer laut Koalitionsvertrag geplanten Nutztierstrategie. Was heute vorgelegt wurde, ist Stückwerk. Von einem schlüssigen politischen Gesamtkonzept keine Spur. Die vorrangige Aufgabe des Gesetzgebers Bundestag und der Bundesregierung ist es, das Ordnungsrecht auf das von der Gesellschaft erwartete Niveau zu bringen.“

Gesetzliche Vorgaben sind ungenügend

„Zudem ist die gesetzliche Basis derzeit ungenügend und unklar und bedarf dringender Nachbesserung – das gilt im Besonderen für die Schweinehaltung. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist in einem zentralen Bereich, bei der Kastenstandhaltung von Sauen, von einem Gericht bemängelt worden. Das Land Berlin hat eine Normenkontrollklage zur Schweinehaltung eingereicht. Damit ist völlig unklar, wie das Ordnungsrecht in Zukunft aussehen wird. Damit ist es auch unverantwortlich, jetzt ein Tierwohlkennzeichen zu etablieren, das sich über den Abstand zum Gesetz rechtfertigen will. Da verwundert es auch nicht, dass immer mehr Landwirte verunsichert sind, weil sie immer noch nicht verlässlich wissen, wo sie investieren sollen.“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Versuchstierzahlen nach Bundesländern

Pressemeldung  04.02.201905.Maus im Tierversuch

Versuchstierzahlen nach Bundesländern

 Die neuesten Versuchstierzahlen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, zeigen: Baden-Württemberg ist wie schon in den Jahren zuvor trauriger Spitzenreiter im „Verbrauch“ an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Hamburg liegt beim „Pro-Kopf-Verbrauch“ vorne. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Zahlen auf Anfrage vom zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erhalten. Kurz vor Weihnachten hatte das Ministerium die Gesamtzahlen veröffentlicht: Insgesamt bleiben diese auf einem Rekordniveau – fast drei Millionen Tiere wurden 2017 deutschlandweit in Versuchen „verbraucht“.

„Millionen Tiere leiden weiterhin im Namen der Wissenschaft, obwohl dies – etwa durch eine verstärkte Förderung und Anwendung tierversuchsfreier Methoden - in vielen Fällen vermeidbar wäre“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Bundesländer sollten sich endlich für eine konkrete Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen stark machen und entsprechend Druck auf die Bundesregierung ausüben.“ CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag das langfristige Ziel festgehalten, Tierversuche komplett zu ersetzen.

Baden-Württemberg „verbraucht“ am meisten Tiere

Mit insgesamt 466.595 Tieren ist Baden-Württemberg erneut Spitzenreiter im „Verbrauch“ von Versuchstieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit 450.832 und Bayern mit 447.629 Tieren. Fast die Hälfte aller zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere wird in diesen drei Bundesländern eingesetzt. Umgerechnet auf den „Pro-Kopf-Verbrauch“ liegt Hamburg an der Spitze, gefolgt von Berlin und Hessen. Statt die Zahl der Tiere in Versuchen zu reduzieren, haben sieben Bundesländer sogar noch zugelegt: Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verbrauchten 2017 mehr Tiere als im Jahr davor.

Bundesweit fast drei Millionen Tiere

Die bundesweiten Zahlen zeigen, dass der Verbrauch von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf einem konstant hohen Level bleibt: insgesamt 2.807.297 Tiere kamen 2017 in Tierversuchen zum Einsatz. Dabei wurden vor allem Nager (79 Prozent) und Fische (7 Prozent) verwendet, aber auch 3.330 Hunde und 718 Katzen. Besonders erschreckend: Die Zahl der Affen stieg um 43 Prozent auf 3.472, darunter erstmals genetisch veränderte Tiere.

Bildmaterial

Bildunterschrift: Maus im Tierversuch

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Eine Tafel für Hund und Katz’, Unterstützung für notleidende Besitzer: Luise und Hans-Dieter Budick haben den Tierteller Eifel gegründet

Kölner –Stadtanzeiger 05.01.2019

Unterstützung für notleidende Besitzer: Luise und Hans-Dieter Budick haben den Tierteller Eifel gegründet
Eine Tafel für Hund und Katz’

 

Wenn das Geld nicht reicht, dann sollen nicht die Tiere leiden, haben sich (v.l.) Luise und Hans-Dieter Budick gesagt und unterstützen im Tierteller Eifel in Jünkerath bedürftige Tierhalter. (Stephan Everling)

Neben Tierfutter gibt es beim Teller auch Zubehör. (Stephan Everling)
VON STEPHAN EVERLING
Eifel/Jünkerath. Es ist kalt in dem kleinen, weißgekälkten Raum. An den Wänden stapeln sich die Futtersäcke, regalweise warten Konservendosen darauf, ihren Weg in die Haushalte anzutreten. „Willkommen im Tierteller“, sagt Hans-Dieter Budick. Er lächelt und nimmt erfreut die kleine Spende entgegen, die der Besucher mitgebracht hat. In Jünkerath gibt es eine Einrichtung, um die so manche Großstadt die Eifel beneidet. Unweit des Bahnhofs hat sich seit mehreren Monaten der „Tierteller“ etabliert.
Es ist ein Verein, der nach dem Prinzip der Tafeln arbeitet. Jedoch werden hier Tierhalter mit Geldsorgen unterstützt, damit die Tiere nicht leiden müssen. Denn der Regelsatz von Hartz IV beispielsweise enthält keine Ausgaben für Katzen- oder Hundefutter – doch auch arme Menschen haben Tiere, die sie lieben und für die sie alles tun. Die Kunden kommen dabei längst nicht nur aus der rheinland-pfälzischen Eifel, sondern auch aus dem südlichen Kreis Euskirchen, aus Mechernich oder Schleiden beispielsweise, berichtet Budick.
Mit seiner Frau Luise hat er den Tierteller ins Leben gerufen. Beide sind zwar berufstätig, doch auf Unterstützung angewiesen. Bei einem Aufenthalt in Köln kamen sie zufällig bei der dortigen Tiertafel vorbei. „Da dachten wir: So etwas gibt es in der ganzen Eifel nicht, aber das sollte es geben“, erinnert er sich.
Ein Jahr Vorbereitung habe es gekostet, den Tierteller ins Leben zu rufen. Ein Raum musste gefunden werden und Leute, die einen Verein mitgründen. Eine Satzung musste geschrieben werden. Im März startete die Eifeler Tiertafel mit drei Kunden. Einer der Ersten war Ralf Birker. Sofort entschloss er sich zu helfen. Wie dringend so etwas wie eine Tiertafel benötigt wird, hatte er am eigenen Leibe erfahren. „Ich lebe von der Grundsicherung“, teilt er offen mit. Zwei Katzen wohnen bei ihm. Vor allem, wenn ein Tierarztbesuch ansteht, werde es schwierig. Trotzdem sollen seine Tiere nicht zu kurz kommen. „Ich kriege das organisiert“, sagt er fast schon trotzig. Lieber esse er eine Scheibe Brot weniger, als den Tieren die notwendige medizinische Versorgung zu versagen.
Im letzten Jahr, da sei es schlimm gewesen. Da sei eine seiner Katzen von einem Auto angefahren worden. Doch es sei ihm gelungen, die Behandlungskosten beim Tierarzt zu bezahlen. „Hauptsache, die Tiere sind gut versorgt“, betont er. 52 Kunden kommen derzeit an den zwei Freitagen im Monat, an denen der Tierteller offen hat. Mehr als drei Tiere pro Haushalt werden nicht unterstützt, betonen die Organisatoren. Auch das Füttern von Straßenkatzen können sie nicht fördern. „Wir müssen auch so schon jeden Monat zukaufen“, so Budick. Im Durchschnitt gehen 830 Kilo Futter im Monat über die Theke. Wer hier Tierfutter erhalten will, muss seine Bedürftigkeit nachweisen – beispielsweise über einen Rentenbescheid oder eine Bescheinigung vom Amt. Einen Euro zahlen die Kunden bei jeder Futterausgabe. Öffentliche Unterstützung erhalten sie für ihre Arbeit nicht, berichten die drei. Das Futter kann durch Spenden von Tierfutter-Herstellern und -Händlern, aber auch durch Geld von Privatleuten gekauft werden. Neben Futter gibt es zuweilen Unterstützung in Form von Leinen oder Geschirren.
Die Gerolsteiner Bürgermeister-Kandidaten seien vor der Wahl beim Tierteller gewesen, erzählt Luise Budick – doch seitdem hätten die sich auch nicht mehr sehen lassen.
Einen Tierschutzverein gibt es in der näheren Umgebung nicht, die nächsten befinden sich in Kall und Mechernich. Mit dem Tierheim Mechernich ist mittlerweile eine Kooperation vereinbart. Sollte dort überschüssiges Futter sein, so profitiert davon der Tierteller Eifel. Dazu wird ein gemeinsames Sommerfest geplant. Außerdem laufen Gespräche über eine Dependance der Tiertafel, die in Mechernich eröffnet werden könnte.
Einige lokale Geschäfte unterstützen den kleinen Hilfsverein und stellen Gitterboxen auf, in die Kunden Spenden geben können. Doch einfach ist es nicht für die engagierten Einzelkämpfer, die mit wenig Möglichkeiten viel erreichen. „Das Lager platzt bald aus allen Nähten, eigentlich brauchen wir auch einen größeren Raum“, stellt Budick fest und sieht sich in dem knapp 40 Quadratmeter großen Raum um.
„Wir bekommen viel von unseren Kunden zurück“, sagt Ralf Birker. Wenn der Tag der Futterausgabe kommt, dann ist viel los im Tierteller. Eine familiäre Atmosphäre herrsche dann. Doch manche würden sich schämen, Hilfe anzunehmen. So berichtet Budick von einer Frau, die drei Monate lang regelmäßig an der Bushaltestelle stand, weil sie zu scheu war, in die Tafel zu kommen. Deshalb kämen auch wenige Leute aus Jünkerath selbst, damit die Nachbarn sie nicht sehen. „Wir haben nur vier Kunden aus dem Ort“, sagt Budick. „Ich hatte diese Scham nicht“, erwidert Birker selbstbewusst.
Zu Weihnachten haben die Helfer des Tiertellers extra Weihnachtstüten gepackt. Auch Katzenstreu, Hundekuchen, Trockenfutter und Diätfutter findet sich in den Regalen. Denn einige Kunden hätten kranke Katzen. „Und wenn das nicht reicht, dann kaufen wir auch nach“, so Budick.
DATEN UND FAKTEN ZUM TIERTELLER
Seit 2006 haben sich die ersten Tiertafeln gegründet, um Tieren, deren Besitzer die Haltung nicht mehr finanzieren können, das Schicksal einer Abgabe zu ersparen.
Da die Einrichtungen in der Regel von Ehrenamtlern lokal organisiert werden und bisher eine Dachorganisation fehlt, ist ein Überblick darüber, wie viele es bundesweit gibt, schwierig. Im Internet sind auf der Seite „zottelundco.de“ 60 verschiedene Adressen aufgelistet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität zu erheben. Schon der Jünkerather Tierteller ist in dieser Auflistung nicht verzeichnet.
Die Ausgabestelle befindet sich in Jünkerath, Bahnhofstraße 28. Für die Annahme von Tierfutter-Spenden ist sie jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Die Futterausgabe und Neuanmeldung findet jeden zweiten und vierten Freitag von 13 bis 16 Uhr statt.
Um in den Genuss von Unterstützung zu kommen, sind mehrere Voraussetzungen notwendig. So muss die Bedürftigkeit über einen ALG-II-, einen Rentenbescheid oder eine ähnliche Bescheinigung über den Leistungsbezug nachgewiesen werden. Auch muss nachgewiesen sein, dass die Tiere tatsächlich existieren.
Erreichbar ist der Tierteller Eifel telefonisch unter 01 62/ 6 00 87 36 oder online. (sev)
www.tiertellereifel.jimdo.com
Hans-Dieter Budick
über die Idee zur Tiertafel

 

 

 

 

Tierschützer aus NRW denkt daran, keine Wählerstimme mehr für CDU,FDP und AFD bitte lesen und sich äußern bei unseren Landespolitikern

 

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seiner Sitzung am gestrigen Nachmittag entschieden, dass die Tierschutz-Verbandsklage – fünf Jahre nach ihrer Einführung – im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird. Dazu kommentieren der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen:

 „Mit seiner Entscheidung hat der Landtag in NRW einen eklatanten Rückschritt im Tierschutz beschlossen. Die Tierschutz-Verbandsklage ist als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. Denn im Tierschutzgesetz fehlen adäquate Kontrollmittel: Tierschutzkommission und Tierschutzbeirat haben nur beratende Funktion; wer Strafanzeige stellt, hat weder Akteneinsicht noch sonstige Beteiligungsrechte. Wo Politiker und Behörden nicht willens oder in der Lage sind, gegen Tierschutzverstöße vorzugehen, müssen daher seriöse Tierschutzverbände das Recht haben, den Schutz, der den Tieren zusteht, direkt vor Gericht einzuklagen. Dieses zentrale Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz wurde den Tierschutzorganisationen in NRW nun wieder genommen. Es braucht jetzt umso dringender ein durchgreifendes, bundeseinheitliches Verbandsklagerecht. Für dieses werden wir weiter kämpfen.“

 Begründet wird das Auslaufenlassen der Tierschutz-Verbandsklage mit einem „fehlenden Bedarf“. Dazu die Verbände:

 „Vor Einführung der Verbandsklage wurde als Gegenargument oftmals angeführt, dass man befürchte, mit Gerichtsverfahren überzogen zu werden. Nun zeigt sich, dass die Tierschutzorganisationen sehr sorgsam mit diesem Instrument umgegangen sind. In NRW gab es seit Einführung sieben Klagen und viele Stellungnahmen. Statt diesen maßvollen Einsatz von Strafanzeigen positiv zu sehen, wird nun plötzlich damit argumentiert, es gäbe zu wenig Fälle und keinen Bedarf. Der Bedarf aber ist da. Das zeigen die sieben Klagen, die Präzedenzfälle schaffen, und die vielen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren, die letztlich zur Unterstützung der Behörden dienten, deutlich. Klar gestellt werden muss auch, dass die Umsetzung des Verbandsklage-Gesetzes lange Zeit in Anspruch nahm – zunächst musste eine Durchführungs-Verordnung geschaffen werden; die erforderliche Datenbank für Tierversuchsvorhaben stand sogar erst ab Februar 2015 zur Verfügung. Zudem sind viele Anträge erst auf Nachfrage nach vollständiger Information oder nach Akteneinsicht überhaupt überprüfbar geworden. Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden sind, liegt an der Überlastung der Gerichte. So wurde beispielsweise die Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen ein Bauvorhaben eines Putenmästers zwar bereits im März 2016 eingereicht, die Gerichtsverhandlung ist aber erstmals im Frühjahr 2019 angesetzt, weil das Gericht keinen früheren Termin finden konnte. Das ist keine Verzögerungstaktik der Behörden oder Tierschutzorganisation.“

 Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Ökonomie ist alles, Tierschutz bedeutet nichts

Ökonomie ist alles, Tierschutz bedeutet nichts

Mit Mehrheit der Abgeordneten der CDU, CSU, SPD und der AfD wurde gestern im Deutschen Bundestag entschieden, die Qualen der betäubungslosen Ferkelkastration um weitere zwei Jahre zu verlängern. Mit scharfer Kritik und der Hoffnung, dass nun eine Landesregierung das Instrument der Normenkontrollklage gegen die Entscheidung anwendet, reagiert der Deutsche Tierschutzbund. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

„Wir danken den aufrechten Tierfreunden, die im Bundestag gegen den Antrag gestimmt haben. Leider aber hat eine Mehrheit von Abgeordneten aus CDU, CSU und SPD anders entschieden: Für das Streben nach größtmöglichem ökonomischem Vorteil müssen nun die Ferkel büßen; das Staatsziel Tierschutz wird mit Füßen getreten. Dass von Seiten der CDU-, CSU- und SPD-Fraktionsspitzen versucht wurde, diese Schande mit allgemeinen Erklärungen zu Tierschutzzielen der Regierung, wie im Entschließungsantrag aufgelistet, hübscher aussehen zu lassen, ändert daran nichts.

Die Mehrheit aus CDU, CSU und SPD ist heute einen offenen Pakt mit der Agrarindustrie eingegangen, der sehr stark an Strukturen bandenmäßig, organisierter Wirtschaftskriminalität erinnert. Keine andere Branche darf es sich erlauben, gesetzliche Fristen so offen und angekündigt zu ignorieren, gesellschaftlichen Mehrheitswillen so gnadenlos zu untergraben. Gesetzgeber und Bundesregierung, in Kumpanei mit Landesregierungen, zeigen sich devot. Die Lobby ruft, die Koalitionäre schlagen die Hacken zusammen. Das wird nachwirken, dauerhaft. Das gilt für alle weiteren Fragen, die derzeit auf der Agenda stehen, vom Tierwohllabel über die Kastenstand-Frage bis hin zur Kükentötung. Wir können nur hoffen, dass eine Landesregierung eine Normenkontrollklage gegen diese Entscheidung zur Ferkelkastration einreicht - das ist der einzige rechtliche Weg, der bleibt. Und es ist die letzte Hoffnung darauf, dass Mitgeschöpflichkeit und ein Staatsziel in unserem Land noch Bedeutung haben.

Immerhin: Die Lokalanästhesie, der so genannte „vierte Weg“, ist vom Tisch. Da haben sich der Deutsche Bauernverband und seine Funktionäre als Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die ihr Mandat nur als Erfüllungsgehilfen der ökonomischen Interessen verstehen, verkalkuliert. Und statt fünf Jahren Verlängerung sind es zwei. Nichtsdestotrotz sind es zwei Jahre zu viel, voller Qual für die Ferkel, und es bleibt die Unruhe, wie sicher diese neue Frist am Ende ist. Auf die politischen Zusagen vertrauen wir nicht mehr; wir kämpfen weiter!“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Ferkelkastration: Agrarausschuss stimmt in kurzfristig einberufener Sondersitzung Fristverlängerung zu

Pressemeldung  27.11.2018

Ferkelkastration: Agrarausschuss stimmt in kurzfristig einberufener Sondersitzung Fristverlängerung zu

Mit Mehrheit hat der Agrarausschuss heute dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zugestimmt. Überraschenderweise hat der Ausschuss dazu heute in einer Sondersitzung beraten. Das geschah vermutlich, weil die Ausschussmitglieder vor den Fraktionssitzungen und vor dem „Klöckner´schen Ferkelgipfel“ am heutigen Dienstag Fakten schaffen wollten. Denn besonders in der SPD rumort es wegen der Zustimmung, offenbar bestehen Bedenken, dass die Mehrheit aus CDU, CSU und SPD für den Entwurf wackelt. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Die Agrarpolitiker der Koalition aus CDU, CSU und SPD zeigen sich fest entschlossen, die Tierqual für 40 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre zu verlängern und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz zu ignorieren. Einmal mehr schlagen die Agrarpolitiker der Regierungskoalition die Hacken zusammen, sobald die Tiernutzer etwas befehlen. Dieser Devotismus des Gesetzgebers gegenüber der ökonomischen Interessen der Agrarindustrie muss endlich ein Ende haben. Man kann jetzt nur noch an die Vernunft und das Herz jedes einzelnen Bundestagsabgeordneten der CDU, CSU und SPD  appellieren, ihrem Gewissen zu folgen und eine Gesetzesverschiebung in letzter Minute abzulehnen. Die Chance dazu kommt am Donnerstag in der entscheidenden Abstimmung im Plenum, vorher beraten die Fraktionen. Wir wissen, dass es besonders innerhalb der SPD viele Stimmen gibt, die den Antrag der Regierungsfraktionen ablehnen wollen. Wir gehen aber davon aus, dass es auch in der Union solche Stimmen gibt. Gerade die ermuntere ich, morgen das klare Bekenntnis für Tierschutz abzugeben und mit Nein zu stimmen. Seien Sie aufrechte, unabhängige Parlamentarier mit einem Herz für Tiere. Es geht hier um eine Gewissensfrage, es geht um das Wohl von Mitgeschöpfen, um ein Staatsziel, da darf es keinen Fraktionszwang geben. Wer einen Parlamentskreis Pferd gründet, dem darf das Schicksal der Ferkel nicht egal sein. Daher, sehr geehrte Frau Nahles, sehr geehrter Herr Brinkhaus, sehr geehrter Herr Dobrindt, sorgen Sie dafür, dass die Abstimmung am Donnerstag „freigegeben“ wird!“

Die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wird zurück in das Plenum des Bundestages überwiesen, wo der Gesetzentwurf am 29. November in 2. und 3. Lesung verabschiedet wird. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, tritt das Gesetz zum 1.1.2019 in Kraft - und damit wäre die Kastration männlicher Ferkel ohne Betäubung weitere zwei Jahre zulässig.

Mehr zu dem Thema unter: www.tierschutzbund.de/ferkelkastration

Hinweis an die Redaktionen:

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, steht am Tag der 2./3. Lesung (29.11.) ab 14 Uhr im Hauptstadtbüro des Deutschen Tierschutzbundes (Reinhardtstraße 47, 10117 Berlin) für Interviews zur Verfügung. Ab 16 Uhr wird er die Lesung im Bundestag auf der Besuchertribüne live verfolgen und steht nach der Entscheidung ebenfalls für Presseanfragen zur Verfügung. Der Deutsche Tierschutzbund ist an dem Tag über die Handynummer 0151 / 241 79 399 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Illegaler Welpenhandel reißt nicht ab Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung für 2017

Pressemeldung  12.11.201802Welpenhandel

Illegaler Welpenhandel reißt nicht ab

 Deutscher Tierschutzbund veröffentlicht Datenauswertung für 2017

Im Jahr 2017 war die Anzahl der Fälle von illegalem Heimtierhandel in Deutschland doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Das zeigt eine nun veröffentlichte Auswertung, in welcher der Deutsche Tierschutzbund Fälle untersucht hat, die durch Medienberichte oder durch die betroffenen Tierheime bekannt wurden. Insbesondere die zu früh von der Mutter getrennten, kranken Hundewelpen bringen die Tierheime, die bei der Notunterbringung für die Behörden einspringen, immer noch an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

„Das Bedürfnis der Menschen nach einem Rassehundwelpen und gleichzeitig die Gier, dafür möglichst wenig Geld auszugeben, bieten Händlern einen idealen Absatzmarkt in Deutschland“, sagt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Dabei bestimmt das Angebot die Nachfrage. Jedem potentiellen Käufer sollte klar sein, dass er die kriminellen Machenschaften von Vermehrern und Händlern unterstützt, die skrupellos erhebliches Tierleid in Kauf nehmen und die Gesundheit von Tieren – aber auch von Menschen – durch den Import von kranken Tieren gefährden.“

107 Fälle von illegalem Heimtierhandel wurden 2017 bekannt – und damit deutlich mehr als in den Vorjahren (2016: 59 Fälle, 2015: 36 Fälle, 2014: 54 Fälle). Dabei bleibt jedoch unklar, ob generell mehr Tiere transportiert wurden oder ob vermehrte Grenzkontrollen und eine stärkere Sensibilisierung der Behörden zu einer höheren Aufdeckungsrate führten. Während bei den aufgedeckten Fällen die Anzahl der transportierten Hunde zwar leicht schwankte (2017: 641 Hunde, 2016: 550 Hunde, 2015: 422 Hunde, 2014: 858 Hunde), sorgten 2017 zwei besonders große Tiertransporte mit Kleintieren, darunter Ratten, Mäuse und Kaninchen, dafür, dass die Gesamtzahl der Tiere auf 11.001 stieg – und damit auf das Zehnfache mehr als in den Vorjahren. Positiv zu sehen ist dabei, dass noch nie so viele der entdeckten Tiere (99,5 Prozent) beschlagnahmt wurden, während nur wenige beim Händler bzw. Fahrer verblieben. Die überwiegende Mehrheit der Tiere kam 2017 erneut aus dem osteuropäischen Raum: Rumänien, gefolgt von Ungarn und Bulgarien gehörten zu den häufigsten Herkunftsländern. Aufgrund der Grenznähe wurde der Großteil (75 Prozent) der Transporte in Bayern aufgedeckt. Wie auch in den Jahren zuvor waren die vorgefundenen Tiere vor allem für den deutschen Markt bestimmt (81 Prozent). Hier findet der Weiterverkauf an Privathalter vor allem über Internetanzeigen statt. In den Fällen, in denen Angaben zur Rasse der betroffenen Hunde gemacht wurden, handelte es sich bei der Mehrzahl (88,6 Prozent) um Rassehunde, angeführt vom Zwergspitz (47 Hunde), Chihuahua (31 Hunde) und American Staffordshire-Bullterrier (28 Hunde), wobei bei letzterem sogar ein Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vorliegt.

Transportierte Hunde krank und zu jung

Im Großteil (97 Prozent) der Fälle, bei denen Angaben zum Alter der Hunde gemacht wurden, waren diese zu jung für den Transport – meist gerade einmal acht Wochen oder jünger. Vor der 15. Lebenswoche darf jedoch kein Welpe eine europäische Grenze überschreiten, da vor diesem Zeitpunkt keine gültige Tollwutimpfung gegeben sein kann. Häufigster Grund für die Beschlagnahmung war daher - wie in den Jahren zuvor - ein Verstoß gegen das Tiergesundheitsgesetz aufgrund der fehlenden Tollwutimpfung. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden seltener festgehalten, obwohl es dazu sicherlich genügend Anlass gegeben hätte. So zeigen die dokumentierten Fälle, dass 79 Prozent der Hunde in einem schlechten Gesundheitszustand waren und Anzeichen von allgemeiner Erschöpfung, Verwurmung, Ektoparasiten und Durchfallerkrankungen aufwiesen.

Tierheime kommen an ihre Grenzen

Die Aufnahme vieler Tiere aus beschlagnahmten Transporten bringt für die Tierheime einen enorm großen personellen und organisatorischen Aufwand. Kranke Hundewelpen müssen aufgepäppelt und zudem ausreichend sozialisiert werden, um möglichen Verhaltensproblemen entgegen zu wirken. Die kranken Tiere verursachen zudem hohe Kosten: Während bei einem normalen Fundhund mit Kosten von circa zwölf bis 15 Euro gerechnet werden muss, kostet ein beschlagnahmter Welpe etwa das Dreifache, durchschnittlich circa 34 Euro pro Tag. Hochgerechnet kommt man für 2017 pro aufgedecktem Fall mit durchschnittlich sechs Hundewelpen auf einen fünfstelligen Gesamtbetrag, der größtenteils von den Tierheimen geschultert werden musste. Denn vielen Tierheimen, die für die zuständigen Behörden einspringen, indem sie die Notunterbringung der Tiere übernehmen, werden die entstandenen Kosten nicht vollständig erstattet. Oder sie werden auf etwaige privatrechtliche Ansprüche an die Züchter im Ausland verwiesen. Diese Ansprüche sind in der Regel nicht durchsetzbar – aus Tierschutzsicht ein nicht akzeptabler Zustand. „Für die Tierheime ist es wichtig, einen Ansprechpartner – etwa das Landratsamt oder das Veterinäramt - zu haben, der sich der Kostenfrage annimmt und die voraussichtlich entstehenden Kosten abdeckt“, so Furler-Mihali.

Bildunterschrift: Der illegale Welpenhandel geht auf Kosten der Tiere – darüber informiert der Deutsche Tierschutzbund mit einer Kampagne (www.tierschutzbund.de/kampagne-welpenhandel).

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

 

 

Fristverlängerung bei Ferkelkastration Weiteres Gutachten bestätigt Verfassungsverstoß

PressemeldungFerkel

22.10.2018

Fristverlängerung bei Ferkelkastration

Weiteres Gutachten bestätigt Verfassungsverstoß

Während die Große Koalition weiter an der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration festhält, macht der Deutsche Tierschutzbund deutlich, dass der entsprechende Gesetzentwurf gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz verstoßen würde. In einer Anhörung im Deutschen Bundestag auf Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte bereits der Mannheimer Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte diesen Verfassungsverstoß belegt. Nun bestätigt ein weiteres Gutachten, das dem Deutschen Tierschutzbund vorliegt, diese Rechtsauffassung: Der renommierte Tierschutzrechtsexperte Dr. Christoph Maisack kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Verschiebung des Gesetzes, das bisher ab 1.1.2019 die Schmerzausschaltung vorschreibt, gegen das Staatsziel Tierschutz verstößt.

„Die Große Koalition zeigt sich mit ihren Plänen zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration fest entschlossen, die Tierqual für 40 Millionen Ferkel um weitere zwei Jahre zuzulassen“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Damit stellt die Große Koalition die wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer in Deutschland über das Staatsziel Tierschutz und verstößt gegen das Grundgesetz. Wir ahnen, dass das den handelnden Personen in der CDU, CSU und SPD auch klar ist. Umso deutlicher wird, wie hier die ökonomischen Interessen der Tiernutzer durchgesetzt werden sollen - ohne jeden Respekt vor dem Tier und der Verfassung. Was rechtstaatlich beschlossen ist, muss gelten, sonst leben wir in einer Bananenrepublik – oder, mit Blick auf aktuelle Fragen, in einer Ferkelrepublik.“

Die tierschutzwidrige Praxis der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel wird von den Tierschützern seit vielen Jahren angeprangert. Bereits 2008 hat auch die Branche die Grausamkeit der Prozedur öffentlich anerkannt: Der Deutsche Bauernverband, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels und der Verband der Fleischwirtschaft sprachen sich in der „Düsseldorfer Erklärung“ dafür aus, schnellstmöglich auf die Kastration zu verzichten. Fünf Jahre später zog der Gesetzgeber nach und beschloss das Verbot ab 2019. Sollte nun die Verlängerung kommen, würde der Tierschutzstandard deutlich herabgesetzt werden. Noch dazu gibt es mit der Ebermast, der Immunokastration und der Betäubung mit Isofluran mittlerweile drei Alternativverfahren zur betäubungslosen Kastration. Somit wäre die Fristverlängerung ein Verstoß gegen das Staatsziel Tierschutz, das in Artikel 20a des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Schonung von Füchsen in deutschen Nationalparks: Ein Erfolgsmodell

Schonung von Füchsen in deutschen Nationalparks: Ein Erfolgsmodell

Eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt, dass die allermeisten deutschen Nationalparks die Fuchsjagd ganz unterbunden oder sie zumindest stark eingeschränkt haben – mit durchweg positivem Fazit. Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge: Sie fürchtet nichts mehr als Gebiete, die der Bevölkerung vor Augen führen, dass die Natur sich in weiten Teilen auch ohne den Eingriff von Hobbyjägern problemlos regelt.

Jäger wehren sich mit allen Mitteln gegen die Ausweisung größerer Gebiete, in denen die Jagd ruht. Kaum verwunderlich, zeigen Erfahrungen etwa mit fuchsjagdfreien Regionen im Ausland doch, dass die natürlichen Regulationsmechanismen sowohl in naturbelassenen Gebieten als auch in der modernen Kulturlandschaft ohne Jagd auf Beutegreifer problemlos funktionieren. Ob in Luxemburg, wo Füchse seit einigen Jahren nicht mehr gejagt werden, im weitestgehend jagdfreien Schweizer Kanton Genf oder in den Dünengebieten Nordhollands: Weder ist es dort zu der stets von den Jagdverbänden prognostizierten „Explosion der Fuchsbestände“ gekommen, noch hat sich die Situation bedrohter Arten verschlechtert. Im Gegenteil: Genf beispielsweise erfreut sich heute einer deutlich höheren Diversität und Dichte der Wasservogelfauna; gerade auch bedrohte Arten haben vom Jagdverbot profitiert. In Luxemburg deuten aktuelle Zahlen darauf hin, dass die Verbreitung des Fuchsbandwurms seit dem Jagdverbot rückläufig ist.

In Deutschland sorgt die einflussreiche Jagdlobby durch massiven politischen Druck jedoch dafür, dass Füchse und andere Beutegreifer praktisch flächendeckend bejagt werden dürfen. Selbst die Einführung noch so kurzer Schonzeiten – wie zuletzt etwa in Hessen – torpedieren die Jagdverbände vehement.

 

Keine Fuchsjagd in elf deutschen Nationalparks

Tatsächlich gibt es jedoch bereits Gebiete in Deutschland, in denen Füchse – und andere Beutegreifer – ganzjährig geschont werden: Wie eine Umfrage des Aktionsbündnisses Fuchs zeigt,

  • findet in elf der 16 deutschen Nationalparks gar keine Fuchsjagd statt;
  • in drei weiteren ist sie stark eingeschränkt und auf kleine Gebiete konzentriert, vornehmlich auf Drängen privater Geflügelhalter;
  • werden Füchse lediglich im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer weitgehend ohne Einschränkungen zum vermeintlichen Schutz von Küstenvögeln bejagt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll sind, ist jedoch fraglich, da die Fuchsdichte nach Angaben der Parkverwaltung nicht erfasst wird und keine systematische Erfolgskontrolle der Bejagung stattfindet.

Vom NLP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer haben wir leider trotz mehrmaligen Nachfassens keine Antwort erhalten.

Mehrere dieser Fuchsjagdverbote sind jüngeren Datums: In drei Nationalparks wurde die Fuchsjagd in den letzten zwölf Jahren verboten oder eingeschränkt – und das aus gutem Grund: Weder registrieren die Verwaltungen der fuchsjagdfreien Parks eine Zunahme der Fuchspopulation in den letzten 15 Jahren, noch berichten sie von Problemen im Natur- oder Artenschutz, die mit Füchsen im Zusammenhang stehen.

 

Jagd kann Fuchspopulationen nicht „regulieren“

In einer wissenschaftlichen Schrift zu Rotfuchs und Dachs begründet die Verwaltung des Nationalparks Bayerischer Wald auch, warum dies so ist: Wo Füchse nicht bejagt werden, leben sie in stabilen Familiengemeinschaften zusammen und bekommen weniger Nachwuchs – im Nationalparkgebiet durchschnittlich nur 1,7 Welpen pro Wurf. Greift der Mensch mit Flinte und Falle in dieses soziale Gefüge ein, brechen die Gruppen jedoch auseinander, und die Geburtenrate steigt stark an. Verluste werden dadurch wieder ausgeglichen. Die Jagd hat also keinen nachhaltigen Einfluss auf die Fuchsdichte.

 

Jäger wettern gegen die Schonung von Beutegreifern

Das Jagdverbot auf Füchse, das in den allermeisten deutschen Nationalparks herrscht, ist ein wahres Erfolgsmodell. Es belegt einmal mehr, dass die grausame flächendecke Verfolgung von Füchsen vollkommen unsinnig ist.

Der Jägerschaft ist das ein Dorn im Auge. Je klarer die Sinnlosigkeit der Fuchsjagd den Menschen vor Augen geführt wird, desto stärker wird der politische Druck, sie auch außerhalb von Nationalparks zu untersagen oder einzuschränken. Dass Füchse allein für den Lustgewinn einer kleinen Minderheit zu hunderttausenden erschossen oder in Fallen gefangen werden und dabei nicht einmal vor Welpen Halt gemacht wird, dürfte der Bevölkerungsmehrheit kaum vermittelbar sein. In den Jagdverbänden werden daher jene Stimmen immer lauter, die von den Nationalparkverwaltungen eine Ausweitung der Jagd fordern. So ließ etwa das Jagdmagazin „Unsere Jagd“ im Mai dieses Jahres zwei „passionierte Raubwildjäger“ mit fadenscheinigen Argumenten gegen die Schonung von Beutegreifern in Nationalparks wettern.

Es ist zu hoffen, dass die Nationalparks sich diesem Druck der Jagdlobby nicht beugen und sich weiterhin an wissenschaftlichen Erkenntnissen statt an waidmännischen Abschussinteressen orientieren.

Das Aktionsbündnis Fuchs ist eine bundesweite Initiative von mehr als 60 Tier- und Naturschutzverbänden mit dem Ziel einer ganzjährigen jagdlichen Schonung des Rotfuchses.

Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in unseren Erläuterungen und Quellenangaben.

Kontakt: Wildtierschutz Deutschland e.V., Lovis Kauertz, Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Lovis Kauertz | Vorsitzender
Wildtierschutz Deutschland e.V. | www.wildtierschutz-deutschland.de  |  Am Goldberg 5 | 55435 Gau-Algesheim | T. (0177) 7230086 | Spenden

 

Welthundetag (10. Oktober) AG Welpenhandel warnt vor illegalem Internethandel

Pressemeldung

09.10.2018

Welthundetag (10. Oktober)

 

AG Welpenhandel warnt vor illegalem Internethandel

Anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober warnt die Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel davor, Welpen über das Internet zu kaufen. Welpen, die online oder auch auf der Straße verkauft werden, stammen meist aus illegalen Vermehrerzuchten im Ausland, wo die Tiere unter katastrophalen, tierschutzwidrigen Bedingen gehalten werden. Die AG Welpenhandel ist ein Zusammenschluss führender Verbände und Experten aus dem Bereich Tierschutz, Zucht und Verhaltenskunde, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört.

 

„Das illegale Geschäft mit den Welpen geht auf Kosten der Tiere“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir können nur appellieren: Kaufen Sie kein Tier über das Internet oder dubiose Anzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass illegaler Tierhandel dahintersteckt ist sehr hoch. Tierfreunde sollten daher lieber zunächst ins Tierheim gehen, dort warten tolle Hunde auf eine zweite Chance.“

Welpen aus illegalem Handel stammen meist aus Osteuropa. Die Mutterhündinnen leben dort in kleinen Verschlägen ohne menschliche Zuwendung, mit dem einzigen Zweck, Welpen zu „produzieren“. Die Vermehrer trennen die Welpen viel zu früh von ihren Müttern – meist schon im Alter von vier bis sieben Wochen. Das geeignete Alter wäre zwischen acht und zwölf Wochen. Aufgrund der zu frühen Trennung ist das Immunsystem noch nicht voll ausgebildet. Da zudem an den lebenswichtigen Impfungen gespart wird, sind viele der Welpen krank. Viele überleben nicht. Verkauft werden die Tiere auch nach Deutschland, die notwendigen Papiere werden gefälscht oder erst gar nicht ausgestellt. Der Verkauf läuft in erster Linie über das Internet. Immer mehr skrupellose Händler arbeiten aber auch mit vermeintlichen Züchtern zusammen, die die Welpen als eigene Tiere ausgeben. Die AG Welpenhandel rät deshalb allen Menschen, die sich für einen Welpen interessieren, genau hinzuschauen und sich umfassend über einen Züchter zu informieren. Interessenten sollten sich an einen seriösen Züchter wenden oder den Weg ins Tierheim wählen, wo viele Hunde – oft auch Welpen – auf ein neues Zuhause warten. Die Tierheime sind es auch, die illegal transportierte Welpen aufnehmen, wenn diese bei Kontrollen entdeckt und beschlagnahmt werden. Die AG Welpenhandel fordert zum Schutz der Welpen unter anderem, dass Vorschriften zur Haltung, Kennzeichnung und Registrierung, Ausbildung, Zucht und Handel von Heimtieren erlassen werden müssen und insbesondere Händler im Internet ihre Identität verifizieren müssen. Um den illegalen Handel mit Welpen besser eindämmen und ahnden zu können, sind vermehrt gezielte Transportkontrollen durchzuführen, die Vernetzung der einzelnen Behörden zu verbessern sowie konsequent gerichtliche Verfahren gegen die illegalen Händler durchzusetzen.

Über die AG Welpenhandel

Die Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, in der breiten Öffentlichkeit und in der Politik auf das Problem des zunehmenden Welpenhandels und die drohenden Folgen aufmerksam zu machen. Die AG ist eine gemeinsame Initiative von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, TASSO e.V., dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie, der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz sowie dem Deutschen Tierschutzbund. Gemeinsam fordern die Tierschutzorganisationen eine EU-weite Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde, rechtsverbindliche Mindeststandards für die Zucht und Haltung von Hunden sowie verstärkte und konsequente Verkehrskontrollen, um dem illegalen Treiben Einhalt zu gebieten.

Mehr Informationen auf: www.wuehltischwelpen.de

 

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich