Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Dieses Schreiben erhielten wir gestern

Sehr geehrte Redaktion,

eine in diesem Monat veröffentlichte Untersuchung zu Straßentauben belegt nun auch in genetischer Hinsicht die Abstammung der Straßentauben von gezüchteten Rassetauben. Damit ist geklärt: Die Straßentaube ist kein Wildvogel. Die Studie zeigt außerdem einen unverkennbaren Zusammenhang zwischen der DNA der jeweiligen Straßentaubenpopulation und den lokal angesiedelten Zuchtrassen. Mehr erfahren Sie auf unserer Homepage unter: https://www.erna-graff-stiftung.de/dna-studien-zeigen-die-strassentaube-ist-kein-wildvogel/

Diese Erkenntnis spielt für unser Grundsatzverfahren gegen Taubenfütterungsverbote eine herausragende Rolle, denn juristisch gesehen dürften somit alle Straßentauben als Fundtiere gelten, für die der Staat eine Obhutspflicht inne hat.

Über eine Berücksichtigung würden wir uns sehr freuen.

Mit tierfreundlichen Grüßen

Eva Biré
Assessorin
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Waisenstraße 1 (Eingang Littenstraße 108)
10179 Berlin

Tel: 030/ 852 49 53
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Corona-Hilfsmaßnahmen auch für Tierheime

Pressemeldung 27.03.2020

Corona-Hilfsmaßnahmen auch für TierheimeTierheim Kitten.Presse

 Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesregierung und die Länder, bei den heute auch vom Bundesrat beschlossenen Förder- und Hilfsmaßnahmen ausdrücklich den Betrieb von Tierheimen zu berücksichtigen. Der Dachverband, in dem rund 550 Tierheime organsiert sind, hatte sich deshalb mit einem Schreiben an die Wirtschafts- Finanz- und Tierschutzminister*innen der Länder und an die zuständigen Bundesminister*innen gewandt.

„Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, die sich derzeit mit existentiellen Sorgen konfrontiert sehen, sind dringend notwendig. Auch die Tierheime in Deutschland unterliegen den Regeln für Geschäftsbetriebe und sollten in der derzeitigen Krise im Rahmen der Förderung auch als solche behandelt werden. Da braucht es eine Klarstellung, die dann auch bindend für die Bundesländer sein muss“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Verband fordert, dass insbesondere die Hilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für den Tierheimbetrieb angewendet werden können. Mit einem Sofortprogramm solle den betroffenen Tierschutzvereinen, die Tierheime betreiben, schnell und unbürokratisch geholfen werden, damit die Versorgung der Tiere aufrechterhalten werden kann. Unbürokratisch sollten dabei in Notfällen auch tierheimähnliche Einrichtungen berücksichtigt werden.

Corona-Krise stellt Tierheime vor Herausforderungen

Die Tierheime übernehmen mit der Betreuung von Fundtieren und beschlagnahmten Tieren kommunale Aufgaben und tragen maßgeblich dazu bei, das Staatsziel Tierschutz in Deutschland zu verfolgen. Tierschützer*innen helfen aber nicht nur Tieren in Not, sondern auch den Menschen, die ihr Tier lieben, sich aber zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder behördlich verordneter Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst kümmern können. Ihre wichtigen systemrelevanten Aufgaben können die Tierheime jedoch aufgrund der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise nur unter großen Anstrengungen erfüllen. Die sie tragenden Tierschutzvereine geraten zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen, auch weil sie durch die jahrzehntelange ungenügende Kostenerstattung für die Übernahme staatlicher Leistungen kaum bis keine Rücklagen bilden konnten. Wie Selbständige und Unternehmen müssen Tierheime Personal und Versicherungen bezahlen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Bewirtschaftungskosten tragen und Einkäufe tätigen. Ohne die Klarstellung von Bund und Ländern, dass Tierheime wie Unternehmen zu behandeln sind, müssten die Behörden vor Ort in jedem Fall einzeln entscheiden. „Die Tierheime leisten derzeit großartige Arbeit für Tier und Mensch. Die Regeln dürfen nun nicht zu einem Flickenteppich der Hilfe führen. Die tierschützerische Arbeit verdient an jedem Ort der Republik gleichwertige Anerkennung“, so Schröder.

Unabhängig von den Corona-Hilfsmaßnahmen, die absehbar kaum reichen werden, brauchen die Tierheime und Tierschutzvereine dringend Unterstützung. Wer helfen möchte, kann auf das Spendenkonto des Deutschen Tierschutzbundes (IBAN: DE 88 37050198 0000040444), Spendenzweck „Nothilfe für Tierheime“ oder direkt an den örtlichen Tierschutzverein spenden.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Stadttauben droht Hungertod durch Corona-Krise

Pressemeldung  25.03.2020Stadttauben

Stadttauben droht Hungertod durch Corona-Krise

 Deutscher Tierschutzbund fordert Fütterungsstellen

Das Coronavirus sorgt derzeit für menschenleere Innenstädte und bedroht damit auch das Leben der Stadttauben. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass tausende Tiere elend verhungern werden, da durch die Schließung von Restaurants, Cafés und Imbissbuden weniger Essensreste anfallen, die den Tauben als Nahrungsgrundlage dienen. Mit dem Appell, die Versorgung der Stadttauben sicherzustellen, richtet sich der Verband daher an die Städte – insbesondere an jene, die bislang noch kein wirksames Taubenmanagement etabliert haben.

„Da Tauben sehr standorttreu sind, werden sie die Innenstädte nicht verlassen und verhungern, wenn ihnen nicht bald Nahrung zur Verfügung gestellt wird. Da gerade Brutsaison ist, werden auch viele Jungtiere in den Nestern sterben, wenn ihre Eltern sie nicht mehr füttern können“, warnt Leonie Weltgen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. „Uns ist klar, dass die große Zahl an Stadttauben vielerorts ein Problem ist. Dass die Tiere nun qualvoll verenden, dürfen die Städte aber nicht zulassen. Die Vorfahren der Stadttauben wurden einst vom Menschen gezüchtet – wir tragen also eine besondere Verantwortung für diese Tiere.“

Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Städte in der aktuellen Situation dazu auf, ausreichend kontrollierte Fütterungsstellen einzurichten, an denen den Tauben artgerechtes Futter, wie Mais, Körner oder Sämereien zur Verfügung gestellt wird. Für die Versorgung der Tiere könnte die Stadt Einzelpersonen beauftragen - Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts, Tierschützer*innen oder andere freiwillige Helfer*innen. Allgemeine Fütterungsverbote, wie sie in vielen Städten gelten, sind ohne ein alternatives Futterangebot aus Tierschutzsicht generell tierschutzwidrig. In der aktuellen Notsituation wäre zu empfehlen, Verstöße gegen Fütterungsverbote ausnahmsweise nicht zu verfolgen, sofern artgemäßes Futter verwendet wird. „Die Tiere vor dem drohenden Hungertod zu bewahren muss jetzt oberstes Gebot sein“, so Weltgen.

Fehlendes Management wird Tauben zum Verhängnis

Weil die Nahrung der Stadttauben auch unter normalen Bedingungen rar und nicht artgerecht ist, drängt der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne #RespektTaube auf ein wirksames Taubenmanagement. „Im Idealfall erhalten die Tiere in dafür errichteten Taubenschlägen Nahrung und Wasser, außerdem werden ihnen Nistplätze zur Verfügung gestellt. Gelegte Eier können hier durch Gips-Attrappen ausgetauscht und die Zahl der Tauben so tierschutzgerecht reduziert werden“, erklärt Weltgen. „In Zeiten von Corona muss den Tauben jetzt zumindest Nahrung zur Verfügung gestellt werden, damit ihnen die Untätigkeit der meisten Städte in den letzten Jahren nicht zum Verhängnis wird.“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Tiere leiden in Corona-Megastaus Deutscher Tierschutzbund fordert Transportstopp

Pressemeldung

19.03.2020

Tiere leiden in Corona-Megastaus

 

Deutscher Tierschutzbund fordert Transportstopp

Angesichts der Rückstaus von Fahrzeugen an den Grenzen fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Ende der Langstreckentransporte von lebenden Tieren. In dem Megastau auf der A4 an der deutsch-polnischen Grenze, aber auch an der Grenze von Polen zu Litauen oder in Kroatien hängen Tiertransporter aufgrund der verschärften Grenzkontrollen derzeit stunden- bzw. tagelang fest. Für die Tiere ist die Situation mit enormem Stress verbunden. Ihnen fehlt es an Wasser und Futter, Kühe können nicht gemolken werden und sie stehen in ihren Exkrementen, da die Einstreu nicht erneuert und die Tiere nicht abgeladen werden können.

„Schon unter normalen Umständen sind Lebendtiertransporte quer durch Europa und die Welt eine Tortur für die Tiere. Kommt es zu Störungen im Ablauf, wie es jetzt in Zeiten von Corona der Fall ist, werden es Höllenfahrten. Es braucht generell einen Stopp der Langstreckentransporte. Angesichts der dramatischen Lage muss man sofort damit beginnen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wenn Tiere leiden, Kühe vor Schmerzen schreien, weil sie nicht gemolken werden können, sollte jedem klar sein: Tiere sind keine Ware, es sind Lebewesen. Die momentane Situation zeigt uns deutlich, wie viele Tiere ständig über tausende an Kilometern transportiert werden.“

Der Deutsche Tierschutzbund hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Tierschutzorganisationen in einem Brief an die EU-Kommission gewandt und diese aufgefordert, Tiertransporte aufgrund der aktuellen Situation auszusetzen. Tierschutz-Gründe, aber auch die Gefahr einer Corona-Ausbreitung durch die Fahrer, sprechen deutlich gegen eine Fortführung der Transporte. Aus Tierschutzsicht muss es grundsätzlich das Ziel sein, Lebendtiertransporte ganz abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

 

Ohne Veränderungen keine Zukunft, Frau Klöckner!

 Das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ unter Vorsitz von Jochen Borchert übergibt heute seine Empfehlung zum Umbau der Nutztierhaltung an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

 „Jetzt haben es alle nochmal schriftlich: Es geht nicht weiter wie bisher. Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks lassen hoffen. Es scheint sich etwas zu bewegen, auch wenn bei der Umsetzung im Detail aus Tierschutzsicht weitere Verbesserungen nötig wären. Das langfristige Ziel, die Nutztierhaltung in Stufe 2 der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung zu überführen und damit mit deutlich mehr Platz, Außenklimabereich, Struktur und Beschäftigungsmaterial auszustatten, ist richtig. Eine Umstellung erst im Jahr 2040 ist jedoch nicht ambitioniert genug. Eine tiergerechtere Haltung muss deutlich früher forciert werden – zum Beispiel durch eine gestaffelte Förderung: Der Landwirt, der sofort umbaut, bekommt eine höhere Förderung als der, der erst in 2039 beginnt, die Forderungen umzusetzen.

 Wenn das Kompetenznetzwerk eine Überführung der Tierhaltung in Stufe 2 oder sogar 3 – mit noch mehr Platzangebot und zum Teil Auslauf für die Tiere – vorsieht, ist eine Botschaft des Berichtes jedoch glasklar: Die Stufe 1 des Klöcknerschen Kennzeichens ist bereits vor der Einführung tot, denn die darin beschriebenen Kriterien reichen auch den Berichterstattern für eine zukunftsweisende Tierhaltung nicht aus. Was Tierschützern und den Experten schon länger klar ist, muss jetzt auch Frau Klöckner zur Kenntnis nehmen und als Konsequenz das Kennzeichen neu konzipieren. Denn warum sollte ein Landwirt auf Stufe 1 umstellen, wenn spätestens 2040 mindestens die Stufe 2 gefordert wird? Konsequent wäre jetzt auch ein Stand-Still im Stallbau für solche Systeme, die erwiesenermaßen nicht tiergerecht sind. Das Jahr 2040 wäre sonst – aufgrund der Bestandsschutzvorgaben – als Ziel gar nicht zu erreichen.

 Klar muss auch sein, dass es keine weiteren zeitraubenden Diskussionsrunden geben darf. Julia Klöckner darf also keinesfalls der Empfehlung folgen, die Vorschläge erst in einem „breiten politischen und gesellschaftlichen Prozess“ diskutieren zu lassen. Sie muss Verantwortung übernehmen und jetzt und sofort handeln. Dazu braucht es eine Steuerungsgruppe als Schnittstelle zwischen den beteiligten Ministerien: dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesumweltministerium sowie dem Bundesministerium des Innern.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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EU - Versuchstierzahlen

Pressemeldung

07.02.2020

 

EU-Versuchstierzahlen: Eine Million Tiere leiden unter höchstem Schmerzensgrad / Deutschland auf unrühmlichem zweiten Platz

 

Über eine Million Versuchstiere müssen in der EU den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden und Schäden erleiden. Dies zeigen die Zahlen, die die EU-Kommission gestern zu Tierversuchen in den Mitgliedstaaten für die Jahre 2015 bis 2017 veröffentlicht hat. Demnach waren 2017 insgesamt 22,2 Millionen Tiere betroffen. Davon wurden 9,6 Millionen Tiere tatsächlich in Tierversuchen „verbraucht“ - mehr als jedes fünfte davon in deutschen Laboren. Noch mehr Tiere wurden gezüchtet und noch vor jeglicher Verwendung in einem Versuch getötet. Bei diesen 12,6 Millionen Tieren handelt es sich größtenteils um solche, die für den Erhalt gentechnisch veränderter Tierstämme gezüchtet wurden, oder die aus Forschersicht nicht das gewünschte Alter oder Geschlecht hatten.

 

„Laut den Vorgaben der EU sollen Tierversuche auf lange Sicht komplett ersetzt werden. Davon sind die Mitgliedstaaten meilenweit entfernt - und Deutschland ganz besonders“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Statt voranzugehen und tierversuchsfreie Forschung endlich verstärkt zu fördern, belegen wir dank der Untätigkeit der Regierung nach dem Vereinigten Königreich einen schrecklichen zweiten Platz im europäischen Vergleich. Verwunderlich ist der leider gar nicht: Wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Vorgaben läuft aktuell sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.“

 

Insbesondere die Entwicklung des Schweregrads der Versuche besorgt: Über eine Million Tiere mussten 2017 den höchsten Grad an Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten im Namen der Forschung erleiden. 2015 waren es noch 819.007 Tiere. Erschreckend ist dies auch vor dem Hintergrund, dass mit 45 Prozent die meisten aller Tiere in Versuchen verwendet wurden, die der reinen Grundlagenforschung dienten – also ohne konkreten oder absehbaren Nutzen für den Menschen. Am häufigsten verwendet wurden Mäuse mit 61 Prozent sowie Fische und Ratten mit je 13 und 12 Prozent. Es kamen 2017 aber auch über 350.000 Kaninchen, 13.688 Hunde, und 1.879 Katzen zum Einsatz. Die Anzahl der verwendeten Primaten stieg zwischen 2015 und 2017 um 15 Prozent auf 8.235. Bei 2,6 Millionen Tieren wurde deren Erbinformation gentechnisch manipuliert, um sie künstlich krank oder dem Menschen ähnlicher zu machen.

 

Deutschland verletzt seit Jahren EU-Recht

Mit den Zahlen legt die Kommission zum ersten Mal seit Inkrafttreten der EU-Tierversuchsrichtlinie in 2010 einen statistischen Bericht zum Thema vor. Die Inhalte blieben damals bereits weit hinter den Erwartungen von Tierschützern zurück – auch, weil Deutschland in den Verhandlungen dringend nötige Regelungen kippte oder die Zustimmung verweigerte. Bei der Umsetzung der Vorgaben in deutsches Recht nahm die Bundesregierung sogar Verschlechterungen zu Lasten der Tiere vor: Mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsordnung von 2013 missachtet Deutschland die EU-Tierversuchsrichtlinie seit nunmehr sieben Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Taubenquälerei macht Tierschützer fassungslos

Pressemeldung

05.02.2020

Taubenquälerei macht Tierschützer fassungslos

Deutscher Tierschutzbund nimmt Städte in die Pflicht

 

Vergiftet oder mit Pfeilen durchbohrt: in Mainz und Aachen ist es zuletzt zu extremen Fällen gequälter und getöteter Stadttauben gekommen. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne #RespektTaube erneut ein durchdachtes Taubenmanagement in deutschen Städten. Auch um den Übergriffen durch Privatpersonen vorzubeugen, müssten die Städte Sorge für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier tragen und die Bestände endlich nachhaltig und tierschutzgerecht regulieren.

 

„Solche schockierende Meldungen wie aus Mainz und Aachen erreichen uns leider immer wieder. Die Tatsache, dass Tauben in den Innenstädten regelrecht bekämpft und fälschlicherweise als „Schädlinge“ dargestellt werden, dient wohl auch vielen Privatpersonen als Freifahrtschein zur Tierquälerei“, kommentiert Leonie Weltgen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Die Tierschützer fordern daher von den Städten eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bestandsregulierung der Taubenpopulation: „Eine friedliche Koexistenz von Mensch und Taube ist möglich – die Städte müssen sich nur endlich dafür entscheiden. Die Taubenqual muss ein Ende haben“, so Weltgen.

Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich für einen flächendeckenden Einsatz von Taubenhäusern ein, der den Tauben artgerechtes Futter und attraktive Nistmöglichkeiten bietet, in denen Eier durch Attrappen ausgetauscht werden können. Die Zahl der Tauben und damit Konflikte mit Menschen können so dauerhaft verringert werden. Zudem sollten kontrollierte Fütterungsplätze an „Brennpunkten“ eingerichtet werden. Ebenso wichtig ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung und Einbeziehung der Bürger*innen, um den Weg für ein respektvolles Miteinander zu ebnen. Im Rahmen seiner aktuellen Kampagne #RespektTaube (www.tierschutzbund.de/taubenschutz) räumt der Deutsche Tierschutzbund selbst mit Vorurteilen gegenüber Tauben auf.

Grausamer Fall in Hamm

Wie wenig Wert Tauben oftmals haben, zeigte sich kürzlich auch bei einem Fall in Hamm: Dort wurden fast einem Dutzend Tauben – vermutlich bei lebendigem Leib – die Beine abgerissen bzw. abgeschnitten. Laut Medienberichten ist es möglich, dass ein Brieftaubenzüchter seine Tiere loswerden wollte, da mit den Beinen auch die Ringe entfernt wurden. „Die Brutalität des Täters ist erschreckend. Wir hoffen, dass dieser Fall noch zur Aufklärung gebracht wird“, so Weltgen. Tierquälern droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Spendenübergabe an das Tierheim Mechernich

06Wochenspiegel.Spende.Kosmetik Page 1

Deutscher Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige

Pressemeldung

14.01.2020

Deutscher Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige

Der Deutsche Tierschutzbund droht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei – sollte die von ihr vorgelegte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, speziell zur Haltung von Sauen in Kastenständen, in Kraft treten. Der Verordnungsentwurf bedeutet eine Verschlechterung für die Tiere und verstößt damit gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Mitglieder des Agrarausschusses aufgefordert, bei ihrer Sitzung am 27. Januar dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.

„Mit der Verschlechterung der Sauenhaltung droht nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration der nächste Angriff auf den Tierschutz – und geht in seiner Reichweite sogar noch darüber hinaus. Erstmals wird nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine Formulierung, die dem Schutz der Tiere gilt, bewusst gestrichen. Wenn eine Bundesregierung den Tierschutz so offen attackiert und dabei das Grundgesetz verletzt, sind wir an einen Punkt gelangt, an dem wir Konsequenzen ziehen müssen. Versagen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD als Legislative und bleibt auch die Exekutive tatenlos, müssen wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel der Judikative nutzen. Wir haben lange genug gewarnt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Hinzu kommt, dass in der Tierschutzpolitik der Bundesregierung derzeit nur Stillstand oder Rückschritt zu erkennen sind. Das trifft den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Besonderen: Die Rücknahme des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in 2018, das immer noch nicht ordnungsrechtlich gesetzte Datum für ein Ende der Kükentötung und das unzureichende, als freiwillig geplante staatliche Tierwohllabel sind nur einige aktuelle Beispiele.

„Mit ihrem Amtsantritt hat Klöckner geschworen, das Grundgesetz zu wahren, das sie mit dem Verordnungsentwurf zur Sauenhaltung wissentlich verletzt. Wenn die Verordnung wirklich kommt, müssen wir von einem Meineid ausgehen – und von gesetzlich legitimierter Tierquälerei“, so Schröder. „Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen. Wir setzen aber darauf, dass auch Julia Klöckner ihre Fehler erkennt und einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt, der dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt. Die Beratungen der Länder sind in der entscheidenden Phase, es wäre noch Zeit für eine Kurskorrektur.“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Flammeninferno im Krefelder Affenhaus

In der Silvesternacht hat ein Brand das Affenhaus des Krefelder Zoos verwüstet; alle darin lebenden Menschenaffen kamen ums Leben. Die Ursache ist noch unklar, nach Medieninformationen könnten aber Feuerwerkskörper den Brand ausgelöst haben. Dazu kommentiert James Brückner, Leiter des Referats für Natur- und Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund:

„Wir sind geschockt und fühlen mit den Tierpflegerinnen und Tierpflegern im Krefelder Zoo, die letzte Nacht ihre Schützlinge verloren haben. Sollten wirklich Feuerwerkskörper den Brand verursacht haben, wäre dies ein schrecklicher Beleg dafür, welche dramatischen Folgen unkontrollierte Böllerei haben kann. Zumindest rund um Bereiche, in denen viele Tiere leben – und dazu zählen natürlich auch Zoos – braucht es dringend Schutzzonen, in denen private Silvesterfeuerwerke untersagt sind. Selbst todbringende Brände können sonst nicht ausgeschlossen werden – egal ob es sich um Zoos, Tierheime oder landwirtschaftliche Betriebe handelt. Wir hoffen nun für alle Beteiligten auf eine schnelle Aufklärung der Tragödie in Krefeld.“

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Mimi sucht dringend ein Zuhause

Bericht im Wochenspiegel 24.12 2019

 

25Wochens.Mimi

Wochenspiegel 24.12.2019

26Wochen.App

Kölner Stadtanzeiger 16.12.2019

15Stadtanzeiger

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner hat heute den Tierschutzbericht 2015-2018 vorgelegt und in einer Presseerklärung die „Verbesserungen im Nutztierbereich“ hervorgehoben

Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner hat heute den Tierschutzbericht 2015-2018 vorgelegt und in einer Presseerklärung die „Verbesserungen im Nutztierbereich“ hervorgehoben. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

 

Die Klöckner‘sche Bilanz ist eine Tiernutzerbilanz, keine Tierschutzbilanz

 

„Die Bundesministerin feiert sich in ihrer Presseerklärung selbst. Viele Verbesserungen im Nutztierbereich? Wohl kaum. In den letzten Jahren hat sich Frau Klöckner vor allem als Ministerin der Tiernutzer alle Ehre gemacht. So wäre die betäubungslose Kastration von Ferkeln eigentlich längst verboten. Eigentlich - hätte der Deutsche Bundestag mit Wohlwollen der Ministerin das schon bestehende Verbot nicht gekippt und die Qual der Ferkel um weitere zwei Jahre verlängert. Dasselbe gilt für das Kükentöten, das eigentlich - glaubt man dem Koalitionsvertrag – ebenfalls längst verboten sein sollte. Stattdessen arbeitet man in Klöckners Ministerium immer noch an rein technischen Lösungen, die in der Fläche noch lange nicht einsetzbar sind und das alte kaputte System am Leben erhalten. Die Regierung hat in der Kükenfrage gänzlich versagt. Wer hier von einem "Durchbruch" spricht, hat offenbar noch nicht verstanden, was Tierschutz bedeutet. Wenn dies ein Durchbruch ist, steht es wahrlich schlecht um den Tierschutz in Deutschland.

 

Offenbar ist der Bundesregierung zwar bewusst, dass der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. An ihrem Handeln - das wirtschaftlichen Interessen stets Vorrang einräumt - ist dies aber nicht erkennbar. Freiwillige Lösungen mit der Branche hier, kleinere Reparaturen am kaputten System da, im Großen und Ganzen aber Rückschritte im Tierschutz - das ist die bisherige Bilanz dieser Regierung. Dazu passen die Pläne, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang 2020 anzupassen und einen Passus zu streichen, der Sauen im Kastenstand zumindest das Ausstrecken ihrer Gliedmaßen zugesteht. Dabei ist es offenbar völlig egal, dass mit dieser Verschlechterung für die Tiere gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Eine Bundesministerin, die sich für diese Arbeit selbst als Tierschützerin feiert, kann nur als heuchlerisch bezeichnet werden.

 

Statt Landwirte in Sicherheit zu wiegen und Verbrauchern vorzugaukeln, dass man schon vieles erreicht habe, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, proaktiv den unausweichlichen Wandel in der Landwirtschaft – hin zu mehr Tierschutz - vorzugeben.

 

Doch nicht nur im Nutztierbereich ist die Tierschutz-Politik der Bundesregierung enttäuschend. Die Exopet-Studie, mit der das Ministerium Daten zur Heimtierhaltung erhoben hat, liegt schon länger vor – Konsequenzen zur Verbesserung des Tierschutzes lassen aber noch immer auf sich warten. Die wohlklingenden Ankündigungen der Regierung, Tierversuche durch Alternativen zu ersetzen, sind nicht der Rede wert. Statt hier mit gutem Beispiel voranzugehen, ist das Gegenteil der Fall: Die EU musste ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil EU-Vorgaben nicht korrekt umgesetzt wurden. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus wird – entgegen Klöckners Ankündigungen hier tätig zu werden und der klaren Meinung von Experten – ebenfalls nicht umgesetzt. Diese Tierschutzproblematik findet im Tierschutzbericht nicht einmal Erwähnung.“

 Der Deutsche Tierschutzbund hatte seine Kritik – u.a. auch bei den Themen Heimtiere, Zirkus oder Tierversuchen – im Oktober bereits zur Halbzeit der Großen Koalition öffentlich gemacht: www.tierschutzbund.de/news-storage/organisation/231019-halbzeitbilanz-der-grossen-koalition

 

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Halbzeitbilanz der Großen Koalition:

Pressemeldung  23.10.2019

Halbzeitbilanz der Großen Koalition:

 

  • Deutscher Tierschutzbund sieht Vertragsbruch durch Klöckner
  • Umsetzung zahlreicher Tierschutz-Versprechen mangelhaft

                                                                                                                                                                                                                                                                      

 

Nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode der Großen Koalition und anlässlich der heutigen Vorstellung des Agrarpolitischen Berichts durch Bundesministerin Julia Klöckner zieht der Deutsche Tierschutzbund Bilanz. Diese fällt ernüchternd aus: Kaum eines der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigten Tierschutzversprechen wurde angegangen – geschweige denn umgesetzt. An vielen Stellen droht die Große Koalition die Lage der Tiere sogar noch zu verschlechtern.

„Es hagelt Nackenschläge im Tierschutz: nach Ferkeln, Sauen und Versuchstieren nun die Wölfe. Die Bundesregierung arbeitet hart daran, das Tierschutzniveau in Deutschland möglichst niedrig zu halten, es sogar in einzelnen Bereichen abzusenken. Wir empfehlen Frau Klöckner, die auch Bundestierschutzministerin ist, die erneute Lektüre des auch von ihr ausgehandelten Koalitionsvertrags. Vertragstreue erkennen wir bis dato nicht, eher Vertragsbruch“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der ein eklatantes Beispiel für Vertragsbruch benennt: „Versprochen ist nach Koalitionsvertrag das Ende des millionenfachen Kükenmordes zur Hälfte der Legislaturperiode, das ist jetzt. Das Morden aber geht weiter, weil Frau Klöckner nicht durchgegriffen hat.“

Tierschutzbund kritisiert „Freiwilligeritis“

Obwohl es dringend gesetzlicher Verbesserungen für den Tierschutz bedarf, setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Vereinbarungen. Statt, wie versprochen, das Töten von Eintagsküken bis zur Mitte der Legislaturperiode zu beenden, hat die Ministerin die Verantwortung an die Geflügelwirtschaft abgegeben. Diese soll ein Konzept vorlegen, wie das Töten beendet werden kann. Auch das Schnabelkürzen bei Legehennen ist noch immer nicht per Gesetz verboten; es wird lediglich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung der Geflügelwirtschaft darauf verzichtet. Klöckners freiwilliges Tierwohlkennzeichen, dessen Kriterien aus Tierschutzsicht viel zu niedrig angesetzt sind, wird sogar vom Bundesland Niedersachsen kritisiert. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus wird – entgegen Klöckners Ankündigungen hier tätig zu werden und der klaren Meinung von Experten – ebenfalls nicht umgesetzt. Stattdessen tauscht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium hinter verschlossenen Türen mit der Zirkusbranche aus. „Mit dieser „Freiwilligeritis“ wird letztlich jeder politische Gestaltungswille aufgegeben. Dieses kolossale Verdampfen von Verantwortung birgt die Gefahr, sich den Interessen der Tiernutzer auszuliefern. Was wir aber brauchen, ist ein mutiger und klarer Gesetzgeber, der sich auch so versteht und sich nicht darauf zurückzieht, nur noch Prozesse zu moderieren“, kommentiert Schröder.

Bundesregierung verschlechtert Lage der Tiere

Die Bundesregierung ist offensichtlich eher dazu bereit, gesetzliche Vorgaben an die Realität anzupassen, als konkrete rechtliche Schritte zur Erfüllung des Koalitionsvertrages anzugehen. So wurde das bereits rechtstaatlich beschlossene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration Ende 2018 um weitere zwei Jahre hinausgezögert. Und statt alles daran zu setzen, ganz auf den chirurgischen Eingriff zu verzichten, sollen Landwirte die Kastration mit Isofluran-Narkose zukünftig selbst durchführen dürfen – ohne Tierarzt. Statt die höchst richterlich als tierschutzwidrig eingestuften Kastenstände für Sauen zu verbieten, soll der entscheidende Passus, nämlich dass Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können müssen, aus der Verordnung gestrichen werden. Auch dem Wolf geht es offenbar an den Kragen: Obwohl von der EU als streng geschützte Art gelistet, will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz lockern und damit einen möglichen Abschuss erleichtern – ohne dass das betroffene Tier einen „erheblichen Schaden“ verursacht haben muss. Auch die sukzessive „Entnahme“ eines ganzen Rudels soll so ermöglicht werden. Aus Tier- und Artenschutzsicht bräuchte es stattdessen dringend ein effektives Wolfsmanagement sowie stärkere Förderungen und Ausgleichsgelder für betroffene Weidetierhalter.

 

Ankündigungen des Koalitionsvertrags noch nicht erfüllt

Bestehende Lücken im Ordnungsrecht hat die Bundesregierung – trotz Versprechungen – nach wie vor nicht geschlossen: Noch immer fehlen Vorgaben u.a. für die Haltung von Puten, Rindern, Enten und Gänsen. Zur angekündigten Nutztierstrategie existieren bislang lediglich Einzelvorschläge. Ebenfalls noch nicht durchschlagend erfolgt ist der angekündigte Einsatz auf EU-Ebene für kürzere Transportzeiten und mehr Tierschutz bei Tiertransporten. Zwar wurde im Koalitionsvertrag versprochen, die Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen fortzuführen – dies ist jedoch aus Tierschutzsicht und auch aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend, um den von der EU angestrebten Ersatz von Tierversuchen zu erreichen. Darüber hinaus hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die EU-Vorgaben zu Tierversuchen nicht korrekt umgesetzt wurden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten konkreten Vorschläge zu Verbesserungen des Tierschutzes in verschiedenen anderen Bereichen – etwa zur Situation der Tierheime und Exotenhaltung, zu Tierbörsen und zum illegalen Welpenhandel – fehlen bis heute. Dabei ließen sich diese Punkte leicht durch eine Heimtierschutzverordnung regeln, für die der Deutsche Tierschutzbund bereits einen Vorschlag erarbeitet hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich