Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss: Kein Einknicken vor der Agrarbranche

Pressemeldung

03.09.2018

 Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss:

Kein Einknicken vor der Agrarbranche

Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Agrarausschuss des Bundesrates auf, klar für das bestehende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 einzustehen. Der Verband hat sich mit einem Schreiben an die Ausschussmitglieder gewandt und an sie appelliert, gegen einen Antrag aus Bayern zu stimmen, der heute auf der Tagesordnung steht. Dieser sieht vor, das schon beschlossene Verbot um fünf Jahre hinauszuzögern.

„Ein weiteres unnötiges Leiden von rund 100 Millionen Ferkeln durch die Aufweichung des Tierschutzgesetzes zu verursachen, widerspricht dem Staatsziel Tierschutz ebenso wie dem ethischen Empfinden der Menschen in Deutschland eklatant. Es muss bei der vor vielen Jahren beschlossenen gesetzlichen Frist der Betäubung mit Schmerzausschaltung ab 1.1.2019 bleiben“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir fordern die Ausschussmitglieder daher auf, dem bayerischen Antrag heute ihre Zustimmung zu verweigern.“

Branche hatte Zeit genug

Ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 wurde bereits im Jahr 2013 beschlossen. „Die Tiernutzer fahren nun ihre alte Taktik“, so Schröder. „Sie reizen festgelegte Fristen bis zum letzten Tag aus und vertrauen darauf, dass der devote Gesetzgeber ihnen schon eine Fristverlängerung gönnen wird. So weit darf es nicht kommen – die Politik muss dem einen Riegel vorschieben und am Verbot, so wie es beschlossen wurde, festhalten. Die Branche hatte Zeit genug, sich auf ein Verbot einzustellen, es gibt drei praktikable und tierschutzgerechte Alternativen.“ Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes spielt die Branche auf Zeit, um den sogenannten „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als weitere Alternativmethode zur betäubungslosen Ferkelkastration zu etablieren. Diese Methode erfüllt jedoch nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und ist aus Tierschutzsicht strikt abzulehnen. „Bei der Lokalanästhesie ist keine Schmerzausschaltung gegeben. Zudem verursacht sie bei den Ferkeln durch Spritzen direkt in den Hoden zusätzlich Stress und Schmerzen. Das ist seit Jahren bekannt, die Branche hat sich mit dieser Methode verrannt“, sagt Schröder.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Rheinböllen: Im Wildpark lebende Füchse für die Abrichtung von Jagdhunden missbraucht

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Katzen ohne Wasser in Bad Münstereifel

16.08.18Stadtanzeiger.Katzen.BAM

Betäubungslose Ferkelkastration: Verbot ab 2019 muss bestehen bleiben

Pressemeldung 06.08.2018Ferkel

 Betäubungslose Ferkelkastration: Verbot ab 2019 muss bestehen bleiben

Mit einer Bundesratsinitiative will die bayerische Landesregierung das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration um fünf Jahre hinauszögern. Dazu soll das Inkrafttreten des novellierten Tierschutzgesetzes, das ein Verbot der betäubungslosen Kastration ab 2019 vorsieht, bis Ende 2023 ausgesetzt werden. Presseberichten zufolge werden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und weitere Länder die Initiative unterstützen. Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich schockiert über den Vorstoß und appelliert an die politisch Verantwortlichen, das Leid für die Ferkel nicht noch länger zu tolerieren. Über den Antrag entscheidet am 3. September der Agrarausschuss des Bundesrates.

„Fünf Jahre hatte die schweinehaltende und -vermarktende Branche Zeit, sich auf das Verbot einzustellen. Sich nun darauf zu berufen, die Zeit für Umstellungen sei zu knapp gewesen, ist schlichtweg absurd“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir appellieren an den Agrarausschuss: Jede Stimme für den Antrag aus Bayern ist eine Stimme gegen den Tierschutz in Deutschland. Das Tierschutzgesetz gilt!“

Die 2013 vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beendigung der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff unvermeidbar, muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Drei Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration haben sich bisher als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert: die Mast von unkastrierten Ebern, die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose und mit Schmerzmedikation. „Auf diese drei Methoden muss sich die Branche endlich vorbereiten, anstatt weiter auf Zeit zu spielen und auf eine tierschutzwidrige Alternative zu setzen“, so Schröder.

„Vierter Weg“ ist keine Alternative

Trotz der verfügbaren Alternativen hofft die Branche auf die Zulassung eines sogenannten „vierten Weges“, der Kastration mit lokaler Betäubung. Mit Unterstützung Bayerns soll durch das Verschieben des Verbotsdatums Zeit gewonnen werden, um die Methode umzusetzen. Aus Tierschutzsicht ist dieses Verfahren jedoch ausdrücklich abzulehnen. Die Methode verursacht zusätzlich Schmerzen und Stress und schaltet den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend aus – das belegen verschiedene Studien und aktuellste Untersuchungsergebnisse. Die Branche hält dennoch an der Methode fest, da sie bei zulässiger Anwendung durch den Landwirt vermeintlich kostengünstig wäre.

Bildunterschrift: Ferkel

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Tiertransporte: Tiere leiden bei enormer Hitze

Pressemeldung 31.07.2018Tiertransport Rind

Tiertransporte: Tiere leiden bei enormer Hitze

Die derzeit extrem heißen Temperaturen machen die ohnehin schon belastenden Tiertransporte für viele Rinder, Schafe und Ziegen zu einer Tortur. Trotz der seit Jahren bekannten Missstände bei Tiertransporten in Drittländer, insbesondere in den heißen Sommermonaten, werden Langstreckentransporte in Länder außerhalb der EU noch immer genehmigt und durchgeführt. Und dass, obwohl dabei bekanntermaßen regelmäßig gegen die EU-Transportverordnung verstoßen wird. Darüber hinaus spitzt sich die Situation wie schon in den vergangenen Jahren durch lange Wartezeiten an der Grenze in der Hitze zu - wie derzeit an der türkisch-bulgarischen Grenze.

„Es besteht sofortiger Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung: Bei diesen extremen Temperaturen und solange nicht sichergestellt ist, dass die europäischen Tierschutzstandards eingehalten werden, dürfen Lebendtiertransporte nicht mehr abgefertigt werden“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Weiter sei es höchste Zeit, dass die EU-Transportverordnung überarbeitet wird, wobei unter anderem eine internationale Begrenzung der Tiertransporte auf acht Stunden erfolgen muss. „Langfristig muss es Ziel sein, keine lebenden Tiere mehr zu transportieren, sondern am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und gekühltes Fleisch bzw. Samen statt Zuchttiere auszuführen“, so Schröder.

Extremsituation an türkisch-bulgarischer Grenze

Nach Aussagen der Eurogroup for Animals, der europäischen Dachorganisation der Tierschutzvereine, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört, wartete aktuell etwa ein LKW mit 57 Rindern aus Frankreich und Tschechien tagelang an der türkisch-bulgarischen Grenze ohne Wasser- oder Futterversorgung bei Temperaturen über 35 Grad. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall. Insbesondere in den warmen Sommermonaten kommt es in den Transportern zu Temperaturen über 35 Grad. Diese extremen klimatischen Verhältnisse und die Situation an der türkisch-bulgarischen Grenze mit stunden- bis tagelangen Wartzeiten, ohne adäquate Versorgung der Tiere, führt zu unnötigen Leiden bei den Tieren. Schwere Verstöße gegen die EU-Transportverordnung sind somit seit Langem an der Tagesordnung. Die Vorschriften der Verordnung werden nicht bis zum Bestimmungsort, wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bereits 2015 forderte, eingehalten. Erst im September 2017 wurden die schwerwiegenden Missstände an diesem Grenzübergang von der EU-Kommission dokumentiert, jedoch ohne Konsequenzen – die Situation für die Tiere ist unverändert.

Bildunterschrift: Rinder warten tagelang an der türkisch-bulgarischen Grenze.

Copyright: Jo-Anne McArthur / We Animals with Eyes on Animals

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Der Deutsche Tierschutzbund rät: Tiere vor großer Sommerhitze schützen

PressemeldungTiere und Hitze

25.07.2018

Der Deutsche Tierschutzbund rät:

Tiere vor großer Sommerhitze schützen

Die aktuell hochsommerlichen Temperaturen stellen für viele Tiere eine große Gefahr dar. Im Unterschied zum Menschen können sich die meisten Heimtiere nicht durch Schwitzen über die Haut abkühlen, sondern allein durch Trinken oder Hecheln. Der Deutsche Tierschutzbund rät Tierhaltern daher, die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen: Dabei ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ebenso wichtig wie ein Schattenplatz, an den sich das Tier jederzeit zurückziehen kann. Große Anstrengungen für das Tier sollte man vermeiden und das Gassigehen mit Hunden in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegen.

 Tierhalter sollten während der Hitze ihre Heimtiere stets im Blick behalten. Keinesfalls dürfen Hunde und andere Tiere alleine im Auto gelassen werden. Ein geöffnetes Schiebedach oder Fenster sorgt in keinem Fall für genügend Abkühlung. Selbst innerhalb weniger Minuten kann das Fahrzeug zur tödlichen Falle werden. Auch bei bewölktem oder schwülem Wetter ohne direkte Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im Inneren rasch auf 50 Grad und mehr an. Wenn die Sonne wandert, steht auch das im Schatten abgestellte Fahrzeug nach kurzer Zeit in der Sonne. Die Folgen der für das Tier unerträglichen Temperaturen sind Überhitzung mit Übelkeit und Kreislaufproblemen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen. Wer bei Hitze auf ein im Auto zurückgelassenes Tier aufmerksam wird, sollte umgehend die Polizei oder Feuerwehr verständigen.

Auch im Käfig oder im Außengehege lebende Tiere dürfen nicht schutzlos der Sonne ausgesetzt werden. Auch hier gilt: Immer prüfen, ob sich ein großer Teil des Geheges den ganzen Tag über im Schatten befindet. Zusätzlich können Schatten spendende Häuschen, kühle Steinplatten oder feuchte Handtücher, die über das Gehege gelegt werden, helfen. Da bei Hitze viel Wasser verdunstet und die Tiere mehr trinken, sollte man dieses regelmäßig kontrollieren. Kaninchen, die die Möglichkeit zum Buddeln haben, können sich in den entstandenen Mulden abkühlen; manche Ratten lieben ein Wasserbad in einer flachen Schale.

Hitzeschutz auch für Weidetiere

Auch Tieren auf der Weide macht die Hitze zu schaffen: Pferde, Schafe oder Rinder sollten immer die Möglichkeit haben, sich in den Schatten zurückzuziehen. Zu jeder Zeit muss ausreichend Wasser in der Tränke vorhanden sein. Nicht vergessen werden darf, dass bei Hitze die Futtergrundlage auf der Weide abnimmt und die Tiere so unter Umständen zugefüttert werden müssen.

Weitere Informationen und Tipps für Tierhalter unter:

www.tierschutzbund.de/tiere-hitze

Bildunterschrift: Das Auto wird für Hunde schnell zur tödlichen Hitzefalle.

 Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Bildmaterial

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Höhepunkt der Rennsaison rückt näher Der Deutsche Tierschutzbund blickt hinter die Kulissen von Galopp- und Trabrennen

Pressemeldung 26.06.2018

Höhepunkt der Rennsaison rückt näher

 Der Deutsche Tierschutzbund blickt hinter die Kulissen von Galopp- und TrabrennenGalopprennen

 Der Deutsche Tierschutzbund wird in den kommenden Wochen und Monaten über Missstände im Pferderennsport aufklären. Sowohl bei Trab- als auch bei Galopprennen kommen tierschutzwidrige Methoden zur Anwendung. Immer wieder kommt es zu Verletzungen oder sogar zu Todesfällen bei den Pferden. Auch der Frage, was mit ausgedienten Rennpferden passiert, geht der Verband anlässlich der kommenden Rennveranstaltungen nach.

„Wenn Pferde ohne Rücksicht auf Verluste missbraucht werden, rückt der Respekt vor dem Tier in weite Ferne. Einige Besitzer und Trainer gehen bei ihrem Kampf um den Sieg im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen“, sagt Dr. Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir möchten über den Umgang mit Rennpferden aufklären und dafür appellieren, entsprechende Veranstaltungen nicht zu unterstützen - weder durch Wetten noch durch einen Besuch.“

Die Rennsaison in Deutschland nähert sich aktuell ihrem Höhepunkt: Im Juli gibt es mit dem Galoppderby in Hamburg, dem großen Dallmayr-Preis in München und dem Duhner Wattrennen auf dem Watt vor Cuxhaven drei bei Rennliebhabern beliebte Events. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt in den kommenden Monaten verschiedene Pferderennen zum Anlass, um sowohl über klassische Öffentlichkeitsarbeit als auch in den sozialen Medien gezielt über tierschutzwidrige Praktiken und den Umgang mit den Tieren aufzuklären.

Zum Rennen verdammt

Etwa eine Million Zuschauer zieht es in Deutschland jährlich alleine zu Galopprennen. 2016 belief sich der Wettumsatz hierbei auf rund 26 Millionen Euro. Wer genau hinsieht, muss jedoch erkennen, dass die Grenzen zwischen Sport und Tierquälerei inmitten solcher Events verschwimmen. Die Tiere werden mit tierschutzwidrigem Zubehör auf brutale Art und Weise zu mehr Gehorsam und Schnelligkeit angetrieben. Sowohl auf der Rennbahn als auch beim Training kommt es immer wieder zu Unfällen, die die Pferde mit ihrem Leben bezahlen. Verletzte, nicht mehr erfolgreiche oder zu alte Pferde sind für die Rennen nicht mehr brauchbar und werden „aussortiert“.

Weitere Informationen unter www.tierschutzbund.de/rennpferde

Bildunterschrift: Bei Galopprennen geht es vor allem um den Sieg – oft auf Kosten der Tiere.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten

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Taubenschutz: Appell an Vertreter der Städte und Gemeinden

Pressemeldung 25.06.2018

 Taubenschutz:

Appell an Vertreter der Städte und Gemeinden03Stadttaube Kampagnenmotiv

Im Rahmen der Kampagne #RespektTaube hat sich der Deutsche Tierschutzbund an die Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages gewandt. Die Tierschützer appellieren für einen tierschutzgerechten Umgang mit der Stadttaube und liefern konkrete Hilfestellungen für Gemeinden. Mit einer großflächigen Anzeige des Kampagnenmotivs in Berlin wirbt der Verband vom 25. Juni bis 1. Juli ebenfalls für einen respektvollen Umgang mit Tauben.

„Wir wollen dazu beitragen das Miteinander von Mensch und Taube harmonischer zu gestalten und zudem für die Tiere bessere Lebensbedingungen zu schaffen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Um die Ausbreitung von Stadttauben zu begrenzen, suchen viele Politiker in den Städten und Gemeinden Lösungen, setzen dabei aber oftmals auf Maßnahmen, die auf lange Sicht keine Wirkung zeigen und den Tierschutz außer Acht lassen. Hier wollen wir mit unserer Expertise ansetzen.“

Zu den häufig angewandten Abwehrmaßnahmen für Tauben zählen Spikes, Klebepasten oder Netze. Zudem werden immer wieder Fütterungsverbote ausgesprochen oder gar Tötungsmaßnahmen eingeleitet. Allen gemeinsam ist, dass sie keine Verbesserung der Situation bewirken und ebenso wenig tierschutzkonform sind. Mit Informationsmaterialien, einem Leitfaden und einer Checkliste gibt der Deutsche Tierschutzbund Gemeinden daher konkrete, tierschutzgerechte Hilfestellungen an die Hand und zeigt auf, wie sich Taubenbestände tiergerecht regulieren lassen.

Bestandregulierung gelingt mit Taubenschlägen

Um die Bestände tiergerecht zu regulieren, braucht es ein Gesamtkonzept, das unter anderem betreute Taubenschläge, -häuser oder –türme vorsieht. Diese bieten den Tauben attraktive Nistmöglichkeiten, in denen gelegte Eier leicht durch Attrappen ausgetauscht werden können. Zudem sollten kontrollierte Fütterungsplätze an „Brennpunkten“ eingerichtet werden. Ebenso wichtig ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dass ein umfassendes Taubenmanagement wirksam ist, zeigt sich an Städten wie Augsburg und Aachen, in denen die Anzahl der Tauben seit Jahren konstant auf einem gesunden Level gehalten werden kann.

Weitere Informationen zur Kampagne #RespektTaube und ein emotionales Taubenvideo finden Interessierte unter www.tierschutzbund.de/taubenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

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Expertenanhörung zu Lebendtierexporten: Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss

Pressemeldung 25.06.2018

 Expertenanhörung zu Lebendtierexporten:

Deutscher Tierschutzbund appelliert an Agrarausschuss31Rind 2

 Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat für den 25. Juni zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen, um sich zum Umgang mit Lebendtiertransporten in Drittstaaten beraten zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund wird seine Sicht der Dinge vor dem Ausschuss deutlich machen. Die Tierschützer fordern ein Ende der Transporte und eine Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung in Deutschland und der EU.

 Deutschland kann und muss eine Vorreiterrolle einnehmen und darf keine Tiere mehr in Drittstaaten liefern, solange die Tierschutztransportverordnung nicht überarbeitet wurde - und auch die Schlachtbedingungen nicht mindestens den EU-Standards entsprechen“, sagt Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund, die die Expertise des Verbandes vor dem Ausschuss vertreten wird. „Ob die bisher ohnehin zu laschen Vorgaben bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden, lässt sich aktuell allerdings kaum überprüfen – hier braucht es strengere Kontrollen und härtere Sanktionen bei Verstößen“, so Wirths. „Ziel sollte aber sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren – bzw. den Samen anstelle von Zuchttieren.“

 Nach der Anhörung verschiedener Expertenmeinungen wird der Agrarausschuss darüber befinden, welche parlamentarischen Initiativen folgen werden. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben bereits jeweils einen Antrag vorgelegt.

 Hintergrund Lebendtiertransporte

Bei ihrem Weg aus der EU in Drittländer sind Tiere qualvoll lange und oft unter tierschutzwidrigen Bedingungen unterwegs. Lange Wartezeiten an der Grenze, keine adäquate Versorgung der Tiere und Hitzestress sind die Regel. Obwohl es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt, dass EU-Recht und damit Tierschutzvorgaben bis zum Bestimmungsort der Tiere einzuhalten sind, wird dies in der Praxis nicht umgesetzt. Die Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind zudem oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits mehrfach in den letzten Jahren durch Recherchen das Leid von Rindern, Schafen, aber auch Pferden und anderen Tieren in Transporten dokumentiert. Zuletzt hatten Reportagen bei ZDF „37 Grad“ und ARD „Kontraste“ die Missstände erneut ins öffentliche Bewusstsein gebracht und eine politische Debatte ausgelöst.

Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft findet am 25. Juni ab 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Berlin statt.

Informationen zur Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes finden Sie hier: www.tierschutzbund.de/kampagne-tiertransporte

Mit freundlichen Grüßen

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Registrier DeinTier Mehrheit der Hunde und Katzen bisher nicht registriert

Pressemeldung 06.06.2018

Registrier DeinTier

Mehrheit der Hunde und Katzen bisher nicht registriertFindussuchen

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) aller Hunde und Katzen sind nicht in einem Haustierregister registriert – das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes*. Wird ein vermisstes Tier von einem Finder aufgegriffen oder landet im Tierheim, ist es jedoch ohne Kennzeichnung und Registrierung schwierig, den Halter ausfindig zu machen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin und fordert alle Tierhalter auf, ihre Tiere registrieren zu lassen. Der Verband hat dazu die Kampagne #RegistrierDeinTier (www.registrier-dein-tier.de) gestartet.

„Es kommt immer wieder vor, dass Katzen nicht wie gewohnt nach Hause kommen oder dass sich Hunde losreißen und auch auf Rufen nicht zurückkehren“, sagt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Wir können nur appellieren: Lassen Sie Ihr Tier nicht einfach verschwinden. Schützen Sie es mit einer Kennzeichnung und Registrierung, damit es im Fall der Fälle identifiziert werden kann und möglichst schnell wieder nach Hause kommt.“

Fehlende Registrierung erschwert die Heimkehr des Tieres

Damit ein Tier in einem Haustierregister registriert werden kann, muss es zunächst unverwechselbar gekennzeichnet werden. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Kennzeichnung durch einen reiskorngroßen Transponder, den der Tierarzt unter die Haut des Tieres setzen kann. Möglich ist dies bei Hunden und Katzen, aber auch bei Kleintieren, wie Kaninchen, sowie bei Pferden. Bei Ziervögeln ist die Kennzeichnung über einen Ring am Fuß möglich. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Tiere zwar oft gekennzeichnet sind, im Anschluss aber die ebenso wichtige Registrierung nicht vorgenommen wird“, sagt Furler-Mihali. Letztlich ist der Halter selbst dafür verantwortlich, dass er die auf dem Chip gespeicherte 15-stellige Nummer bzw. die Ringnummer zusammen mit weiteren Daten zum Tier und dem eigenen Kontakt in einem Haustierregister hinterlegt. Dies geht bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, einfach und kostenfrei auf www.findefix.com oder mit einem schriftlichen Anmeldebogen. Der Tierhalter erhält im Anschluss per Post eine Bestätigung mit allen wichtigen Unterlagen. Hundehalter bekommen zusätzlich eine Plakette für das Hundehalsband. „Nur die Kombination dieser zwei einfachen Maßnahmen – Kennzeichnung und Registrierung - kann sicherstellen, dass ein entlaufenes Tier und sein Besitzer schnell wieder zusammen finden“, so Furler-Mihali.

* Quelle: Umfrage des Bonner Marktforschungsanbieters OmniQuest im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes (2018)

Bildunterschrift: Mit dem Motiv und dem Slogan „Lass Deine Katze nicht einfach verschwinden.“ macht der Deutsche Tierschutzbund auf die Wichtigkeit der Registrierung aufmerksam.

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Mit freundlichen Grüßen

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Internationaler Tag der Milch (1. Juni): Preiskampf auf dem Rücken der Kühe

Pressemeldung   29.05.2018

 Internationaler Tag der Milch (1. Juni): Preiskampf auf dem Rücken der KüheMilchkühe Tierschutzlabel

 Anlässlich des Internationalen Tags der Milch am 1. Juni, macht der Deutsche Tierschutzbund darauf aufmerksam, dass die aktuellen Billigpreise bei Milch mit Tierschutz im Stall nicht vereinbar sind. Der Verband fordert daher eine nachhaltige Milchwirtschaft und ein Umdenken hin zu mehr Tierschutz.

 „Politik und Handel müssen dem Tierschutz endlich einen höheren Stellenwert einräumen und den Landwirten ermöglichen, mehr Tierschutz in die landwirtschaftliche Nutztierhaltung einzubringen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft geforderten, höheren Tierschutzstandards sind mit Dumpingpreisen nicht umzusetzen.“

 Der niedrige Milchpreis hat zur Folge, dass viele Milchviehbetriebe kurz vor der Pleite stehen – was letztlich auch auf Kosten der Tiere geht. Familienbetriebe arbeiten unterhalb des Mindestlohns, große Betriebe finden nicht genug qualifiziertes Personal, das die Tiere fachgerecht betreuen und versorgen kann. Um wirtschaftlich zu überleben, müssen Landwirte die Produktionskosten senken, die Anzahl der Kühe in der Herde erhöhen oder die Milchmenge pro Kuh steigern. Als Nebeneffekt wird auch am Tierarzt gespart, Kühen und ihren Kälbern werden aus Kostengründen Behandlungen verwehrt. Im Alter von durchschnittlich vier bis fünf Jahren werden Milchkühe auf Grund von Erkrankungen und abnehmender Leistung geschlachtet oder versterben auf dem Betrieb. Das Einzeltier verliert immer mehr an Wert. Anfang Mai dokumentiere die Sendung „stern TV“ tote oder bereits verweste Milchkühe, die auf einem Hof in Sachen-Anhalt über Tage und Wochen zwischen ihren Artgenossen lagen. Die erschreckenden Bilder spiegeln zwar nicht die Realität auf jedem Hof wider, machen aber deutlich, dass die Billigpreispolitik dramatische Folgen hat und ein Umdenken – ebenso wie striktere Kontrollen – dringend erforderlich sind.

 Verbraucher in der Pflicht

Neben Politik und Handel sind auch die Verbraucher in der Pflicht, beim Einkauf eine bewusste Entscheidung für ein Mehr an Tierschutz zu treffen und einen fairen Milchpreis zu akzeptieren. Der Deutsche Tierschutzbund rät, auf Milchprodukte aus artgerechter Tierhaltung – etwa mit dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ oder mit dem Bio-Siegel - zu achten oder auf die zahlreichen schmackhaften Alternativen, wie Soja-, Mandel- oder Reismlch, zurückzugreifen.

Bildunterschrift: Milchkühe des Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ (Premiumstufe) dürfen nach draußen auf die Weide.

 Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / M. Marten

Mit freundlichen Grüßen

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Schon wieder Schleuderpreise für Milch

Pressemeldung  04.05.2018

Schon wieder Schleuderpreise für Milch

 Medienberichten zufolge sinken im Handel die Trinkmilchpreise, der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Entwicklung, denn die Billigpreise gehen zu Lasten der Tiere und der Landwirte. Die auch von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft geforderten, höheren Tierschutzstandards sind mit Dumpingpreisen nicht möglich und so werden auch die Milchkühe zunehmend zum Opfer dieses gnadenlosen Buhlens um die Schnäppchenjäger.

Die Fortsetzung des Preiskampfes lässt den Landwirten keine Alternative: Sie müssen die Produktionskosten senken, die Anzahl der Kühe in der Herde erhöhen oder die Milchmenge pro Kuh steigern, um noch kostendeckend zu wirtschaften. Als Nebeneffekt wird auch am Tierarzt gespart, das geht zu Lasten der Gesundheit der Kühe und ihrer Kälber, ihnen werden Behandlungen verwehrt. Das Einzeltier verliert immer mehr an Wert. So werden Kühe durchschnittlich im Alter von vier bis fünf Jahren auf Grund von Erkrankungen und abnehmender Leistung geschlachtet oder verstirbt auf dem Betrieb.

Auch werden Kälber, vor allem wenn es sich um den männlichen Nachwuchs von Hochleistungsmilchrassen handelt, mittlerweile wirtschaftlich als wertlos eingestuft und dementsprechend schlechter gehalten oder gar vernachlässigt.

Bei einem höheren Milchpreis wäre es dagegen möglich, Kühe unter besseren Bedingungen zu halten, ihnen auch eine tierärztliche Behandlung zuzugestehen, sich nicht nur auf eine maximale Milchleistung zu fokussieren und eine höhere Lebenserwartung zu erreichen.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher den Lebensmittelhandel und die Molkereien auf, eine nachhaltige Preispolitik zu gestalten, die es den Landwirten ermöglicht, mehr Tierschutz in die landwirtschaftliche Nutztierhaltung einzubringen. Von politischer Seite müssen ebenfalls entsprechende Maßnahmen für eine tierfreundlichere Ausrichtung der Landwirtschaft ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Tierversuche für Kosmetika: EU-Parlament stimmt für weltweites Verbot

Pressemeldung 03.05.2018

Tierversuche für Kosmetika:

EU-Parlament stimmt für weltweites Verbot

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die heutige Zustimmung des EU-Parlamentes für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel. Der entsprechende Antrag sieht vor, dass sich die EU bei den Vereinten Nationen für ein weltweites Verbot einsetzen und dafür sorgen soll, dass internationale Handelsverträge und Freihandelsabkommen das bereits bestehende EU-Verbot nicht verwässern. So soll gewährleistet werden, dass keine Kosmetika, die in Drittstaaten an Tieren getestet wurden, auf den europäischen Markt gelangen.

„Wir freuen uns, dass unser Kampf gegen Tierversuche in der Kosmetik nun auch weltweit Früchte trägt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das Tierversuchsverbot für Kosmetika in der EU war ein Schlüsselmotor für die Industrie, endlich die Entwicklung von tierleidfreien Methoden zu fördern und weitere Alternativmethoden zu entwickeln. Es ist Zeit, dass sich die EU im Rahmen der Vereinten Nationen auch für ein weltweites Verbot von Tierversuchen für kosmetische Mittel einsetzt.“

Im Gegensatz zur EU sind Tierversuche für Kosmetika und die Vermarktung von an Tieren getesteten Kosmetika in rund 80 Prozent der Länder weltweit noch erlaubt.

„Daher sollte die EU dafür sorgen, dass keine Gesetzeslücken oder Handelsabkommen dazu führen, dass Kosmetikprodukte, die in Drittstaaten an Tieren getestet wurden, trotzdem auf den EU-Markt gelangen“, so Schröder.

Der Deutsche Tierschutzbund hat sich jahrzehntelang dafür eingesetzt, dass Kosmetika und deren Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet werden. Im Kampf für ein Tierversuchsverbot bedurfte es immenser Kampagnen- und Lobbyarbeit, damit die Verbote in Deutschland und der EU letztendlich realisiert wurden. Für kosmetische Produkte hat der Verband  zudem die erste Positivliste aufgestellt. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden. Weitere Informationen unter www.tierschutzbund.de/tierversuche

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten: Herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland

Pressemeldung  26.04.2018

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten:

Herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland

 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Abend in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken. Der Deutsche Tierschutzbund und zwei seiner Mitgliedsvereine, der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham, sind damit vor dem BVerwG gegen drei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Das Gericht hat damit eine historische Chance verpasst, eine praxisnahe Auslegung zugunsten der Tiere und im Sinne des Staatsziels Tierschutz zu treffen. Das Urteil dürfte für bundesweites Chaos in den Kommunen sorgen. Der Deutsche Tierschutzbund rät nun allen Kommunen einen fairen Fundtierkostenvertrag mit einem seriösen Tierheim abzuschließen, um zu verhindern, dass aus einer ungeklärten Betreuungslage Tierleid entsteht. Nur so hätten Kommunen, Tierheime und letztlich auch die Finder Sicherheit. Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, in dem sich diese Verträge bewegen.

„Das Urteil ist ein herber Rückschlag sowohl für den praktischen als auch für den Tierschutz insgesamt. Es ist doch weder dem Tier noch dem Finder zuzumuten, zwischen Tierheim und Rathaus zu pendeln“, zeigt sich Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, vom Urteil enttäuscht. Sein Apell: „Bundestag und Bundesregierung müssen nun Farbe bekennen, ob man den praktischen Tierschutz vor Ort fallen lässt oder unterstützt. Wir setzen darauf, dass es um Unterstützung geht. Dann bleibt nur ein Weg: Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klarzustellen, dass eine Kommune für Tiere als Fundsache die volle Verantwortung trägt, egal von wem wo gefunden und von wem wo auf dem Gemeindegebiet abgegeben. Wer das nicht tut, der riskiert als Folge dieses Urteils den Zusammenbruch des praktischen Tierschutzes in der Fläche.“

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes bedeutet das Urteil im Kern: Jeder der ein Tier findet, muss wissen, ob es in der Kommune einen Vertrag mit dem Tierheim gibt oder nicht, und muss sich dann zum richtigen Ort bewegen. Dies bringt für das Tier ein belastendes  „Hin und Her“, denn ein Tierheim ohne Vertrag muss das Tier nach Ansicht der Richter ablehnen und den Finder zum Rathaus weiterschicken. Schröder dazu: „Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass Bürger, die ein Tier finden, lieber gar nichts tun, als sich mit dem bürokratischen Abenteuer auseinanderzusetzen. Wenn Finder die Tiere nicht ins Tierheim bringen, erfahren aber auch Tierbesitzer, die ihr Tier suchen, keinerlei Unterstützung durch das Tierheim. Das Urteil ist praxisfremd, tierschutzfeindlich und letztlich auch ein Rückschlag für jeden Tierbesitzer.“

Hintergrund:

Der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham in Bayern hatten geklagt, da ihnen die Gemeinden jeweils die Kostenübernahme für die Versorgung von Fundtieren verweigert hatten. Beide Vereine hatten von Findern unverletzte Katzen im Tierheim aufgenommen und den Behörden unverzüglich eine Fundanzeige geschickt. Das Urteil fiel jedoch im Sinne der Kommunen. Die Tierheime blieben auf den Kosten sitzen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stützte seine Entscheidungen darauf, dass kein Anspruch der Tierschutzvereine aus öffentlich rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag besteht. Da die Finder die Tiere jeweils direkt im Tierheim – und nicht bei der Behörde - abgeliefert hatten, besteht laut BayVGH seitens der Fundbehörde weder eine Handlungs- noch eine Verwahrungspflicht. Gleiches gilt auch dann, wenn das Tierheim den Fund sofort bei der Behörde anzeigt und diese sich daraufhin nicht äußert. Schweigen sei keine Zustimmung der Fundbehörde, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen, so der BayVGH. Weiter sei es dem Finder zuzumuten, ein unverletztes Tier bei der Behörde abzuliefern. Auch unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts, kam der BayVGH zu keinem anderen Ergebnis. Eine Möglichkeit, die fundrechtlichen Vorschriften – die auch für Tiere gelten - entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut auszulegen, bestehe nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

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Agrarministerkonferenz in Münster

Pressemeldung  26.04.2018

Agrarministerkonferenz in Münster Ferkel1

Deutscher Tierschutzbund fordert klare Bekenntnisse:

-        Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bleibt

-        Ende der Kastenstandhaltung von Sauen

-        Ende der Tiertransporte in Drittstaaten

Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Münster beraten die Landwirtschaftsminister der Länder und des Bundes am 26. und 27. April einige Tierschutzprobleme in der Landwirtschaft: unter anderem die Haltung von Sauen in Kastenständen und Tiertransporte in Drittstaaten. Aktuell ist auch die Diskussion zur betäubungslosen Ferkelkastration und zu möglichen Alternativen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 unverändert festzuhalten. Der sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf jedoch keine Alternative sein. Gleichzeitig fordert der Verband mit dem gesetzlichen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung eine grundlegende Änderung der Sauenhaltung. Hier könnte die AMK ein deutliches Zeichen Richtung Bundesregierung senden. Darüber hinaus müssen Tiertransporte in Drittstaaten ausgesetzt werden, solange Missstände belegen, dass bei diesen Transporten regelmäßig gegen EU-Recht verstoßen wird und dieses offenkundig weder durchsetzbar noch kontrollierbar ist.

Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration

„Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Eine Methodik, die den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration jedoch nicht erfüllt und die Tiere zusätzlich belastet, kann und darf keine Alternative sein. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen: Wenden Sie diese Methode ab und verhindern Sie einen Rückschritt im Tierschutz! Das Verbot ab 1.1.2019 muss gelten, wie es beschlossen wurde.“ Befürworter des „vierten Weges“ argumentieren, dass die Methode in anderen Ländern erfolgreich angewendet wird. „Die Tierschutzorganisationen Djurens Rätt (Schweden) und Norwegian Animal Protection Alliance (Norwegen) teilen jedoch unsere kritische Einschätzung der Lokalanästhesie zur Ferkelkastration. Sie beurteilen sie ebenfalls als nicht tiergerechte Lösung“, zitiert Schröder die Kollegen im Ausland.

Kastenstandhaltung nicht rechtskonform

Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hatten klar gestellt, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt. „Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten rechtswidrigen Zustände zu beenden und den Sauen in Kastenständen schnellstmöglich zu helfen“, sagt Thomas Schröder. „Ein weiteres Abwarten und lange Übergangsfristen ohne sofort greifende, flankierende Maßnahmen würden die Sauen dazu verdammen, über Jahre weiter in den rechtswidrigen und zu engen Kastenständen zu leiden.“ Der Deutsche Tierschutzbund fordert neben dem Kastenstand-Verbot im Deckzentrum zudem ein Fixierungsverbot für den Abferkelbereich. Für eine tiergerechte Gestaltung der Sauenhaltung sind zudem weitere gesetzliche Verbesserungen notwendig: etwa mehr Platz, strukturierte Buchten und Nestbaumaterial für die Sauen. Auf keinen Fall dürfen die bestehenden tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen durch eine Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung legalisiert werden.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zur Systemfrage in der Schweinehaltung:

„Wenn die Minister über den Kastenstand oder den vierten Weg reden, dann sind das Einzelfragen zu verschiedenen Methoden, hinter denen aber allen stets die Systemfrage steht. Die AMK darf daher nicht mehr ausweichen: Es geht darum, wie die konventionelle Schweinehaltung als Gesamtsystem zukünftig ausgestaltet werden soll - um nicht mehr, aber eben auch nicht um weniger. Viel zu lange haben sich Bund und Länder zu passiv verhalten, wenn es um die Einhaltung von Verordnungen geht. Viel zu oft wurde mit Ausnahmen im Gesetz, mit Lücken im Vollzug oder aber mit einer Abschwächung des Gesetzes reagiert. Mit dieser devoten Agrarpolitik müssen die Bundesministerin Julia Klöckner und die Länder nun endlich Schluss machen - mit klaren Vorgaben, die Tier- und Umweltschutz beachten und die auch den Landwirten Planungssicherheit geben.

Tiertransporte in Drittstaaten

„Wir appellieren an die Mitglieder der AMK, sich für ein sofortiges Ende der grausamen Praxis der Tiertransporte in Drittstaaten und der anschließenden Schlachtung einzusetzen“, so Thomas Schröder. „Das EU-Recht muss über die EU-Grenzen bis zum Bestimmungsort eingehalten werden und genau das ist aktuell nicht gewährleistet und nicht kontrollierbar. Daher sollte derzeit keine Veterinärbehörde in Deutschland und Europa Transporte in Drittstaaten freigeben. Ziel muss sein, keine lebenden Tiere mehr zu exportieren, sondern Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof zu schlachten und dann Fleisch zu transportieren.“

Hinweis an die Redaktionen: Aktion zur AMK am 27. April

Der Deutsche Tierschutzbund macht am 27. April (9:00-14:00 Uhr) mit einer Aktion vor dem AMK-Tagungshotel auf die Probleme in der Schweinehaltung aufmerksam und wendet sich mit seinem Appell direkt an die Ministerinnen und Minister. Ort: Mövenpick Hotel (Busparkplatz), Kardinal-von-Galen-Ring 65, 48149 Münster

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, steht für Interviews vor Ort gern zur Verfügung.

Die Aktion findet im Rahmen der europaweiten Kampagne #EndPigPain statt: www.tierschutzbund.de/endpigpain

Bildunterschrift: Sau im Kastenstand

Copyright: Jo-Anne McArthur / We Animals

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

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