Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Wir suchen 2 Bürokräfte für unser Tierheim auf 450 € Basis:

Wir suchen ab August / September 2 Bürokräfte für unser Tierheim auf 450 € Basis:

Freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und gute Computerkenntnisse sind erforderlich, ebenfalls sollte ein Führerschein vorhanden sein.

Word / Exel

Die Arbeitszeiten sind von 13 Uhr 30 bis 17 Uhr 30:Bürobild

  1. Woche

Montag frei, Dienstag ,  Mittwoch frei, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag.

2 . Woche frei

3.Woche

Montag, Dienstag, Mittwoch frei, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag.

  1.  Woche frei

Bei Interesse bitte bewerben per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vorschau auf den Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde am 08.07.2018

Vorschau auf den Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde am 08.07.20182018 7 8 Schoenheitswettbewerb Troedel

Wir brauchen noch Kuchenspenden und Preise für die Verlosung
Als Preisrichter stellt sich der Schauspieler Dirk Moritz zu Verfügung:
Hier etwas zu seinem Werdegang:01Dirk.Moritz3

Dirk Moritz (Familienname Weiermann) ist 1979 in Mechernich geboren und aufgewachsen. Nach seiner Lehre zum Straßenbauer im Familienbetrieb Glasmacher und Söhne, folgte er seinem Jugendtraum und ablsovierte eine Schauspielausbildung am Theater der Keller in Köln.

Nach dem Abschluss verschlug es Ihn nach Lüneburg, wo er 3 Jahre lang in der täglichen ARD Serie "Rote Rosen" als Lenni Alberts einem breiten Publikum bekannt wurde. Daraufhin folgten weitere Engagements unter anderem in "Cobra 11", "Lena - Liebe meines Lebens", "Verbotene Liebe", "Rosenheimcops", ausserdem war er 2014 Promikandidat bei der RTL Erfolgsshow "Let´s dance".

Zuletzt hat man Ihn als verwegenen Drogenboss in der RTL Serie "Alles was zählt" sehen können. Akutell steht er gerade für die "Rosenheimcops" in München vor der Kamera.

Seit 2014 ist er wieder in Mechernich sesshaft geworden. Anfang des Jahres hat er mit seiner Frau das Familienunternehmen Glasmacher Immobilien übernommen und ist Papa von einem Sohn geworden. "Irgendwann besinnt man sich auf seine Wurzeln zurück. Wir leben nahe am Wald in der Natur, das möchte ich nie wieder missen. Ich möchte meinem Sohn eine Kindheit bieten wie ich sie erleben durfte.

Das schließt natürlich auch einen Hund mit ein. Seit 3 Jahren lebt ein Podenco-Windhund Mischling namens Gismo bei uns, den wir auch aus dem Tierschutz haben.

Eine Tierschutzaktivistin aus Zülpich hat uns gebeten die von ihr gestartete Petition zu unterstützen

 Eine Tierschutzaktivistin aus Zülpich hat uns gebeten die von ihr gestartete Petition zu unterstützen
EUROPAWEITE VIDEOÜBERWACHUNG AN SCHLACHTHÖFEN UND DOKUMENTATION
http://www.petitionen24.com/europaweite_videouberwachung_an_schlachthofen_und_dokumentation
 
insbesondere die Fleischkonsumenten. Die sollten bedenken, dass es auch im Interesse ihrer eigenen Gesundheit ist, dass die Schlachttiere wirklich betäubt werden und nicht unnötig leiden müssen, siehe dazu den Artikel 

Die Streßhormone / von Dr. med. Werner Hartinger
https://www.fellbeisser.net/news/die-stresshormone-von-dr-med-werner-hartinger
 
 
Leider sieht die Realität in Europa immer noch so aus:
Hunderttausende bis Millionen Schlachttiere werden bei vollem Bewusstsein, amputiert, gehäutet und auseinandergeschnitten...
Die Gründe? U. a. werden aus reiner Profitgier Tranportbänder zu schnell eingestellt, ungelernte Billigarbeitskräfte beschäftigt und
es gibt nur ungenügende Kontrollen, keine Überwachung und keine Dokumentation der Fehlbetäubungen...
 
Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen kann nur durch eine Videoüberwachung und deren Kontrolle sichergestellt werden. Wir wollen das Leid der Tiere lindern, die unverstellbare Angst und Panik verkürzen und sicherstellen, dass sie bei der Schlachtung nicht noch bei Bewusstsein sind. Wollen auch Sie die Tiere vor diesen unerträglichen Grausamkeiten schützen?
Dann geben Sie bitte den Millionen Schlachttieren Ihre Stimme.
 
EUROPAWEITE VIDEOÜBERWACHUNG AN SCHLACHTHÖFEN UND DOKUMENTATION
http://www.petitionen24.com/europaweite_videouberwachung_an_schlachthofen_und_dokumentation
Wenn der LINK nicht funktioniert, bitte diesen markieren, kopieren und in eine neu aufgerufene Seite in die Kopfspalte setzen
Infos auf unserer Webseite
http://www.europewide-cctv-in-all-slaughterhouses.eu/petition-at-de-ch/
 
Die Unterstützung und Weiterleitung entscheidet über den Erfolg! Bitte informieren Sie interessierte Mitmenschen über unsere europaweite Petition per Email, Facebook, Twitter etc.. Wenn möglich, bitten wir den Petitions-LINK zusätzlich auf die eigene Homepage zu setzen. Wir hoffen, dass jede/r der unterschreibt, wenigstens an 5 Menschen weiterleitet, die dann hoffentlich auch unterschreiben und ihrerseits weiterleiten und so fort... Es muss im Fluss bleiben damit eine Bewegung daraus entsteht!!
Nur zusammen sorgen wir für Veränderung! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Landesregierung NRW will das Jagdgesetz ändern zum Nachteil der Tiere

Die Landesregierung NRW will das Jagdgesetz ändern zum Nachteil der Tiere.

Achtung Tierschützer aufgepaßt

hier ein Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 05.06.2018

05.06.18Fuchsjagd.Stadtanzeiger.Scan

10.06.2018 Garagen – und Gartenflohmarkt in Weilerswist Moselstr. 5

Herr Hassel, veranstaltet am Sonntag. den 10.06.2018 in Weilerswist Moselstr. 5

von 11 – 17 Uhr einen Garagen – und Gartenflohmarkt 02.Weilerswist.10.06.18Plakat Entwurf 1 Page 1

für die Tiere im Tierheim Mechernich.

Für das leibliche Wohl, ist gesorgt.

Bitte liebe Tierfreund kommt in Scharen !!

„Videokameras im Schlachthof sind rechtlich möglich“

Ein Gutachten widerspricht Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Delmenhorster SPD-Abgeordnete Susanne Mittag, die das Papier in Auftrag gab, hat dabei vor allem ein Ziel vor Augen.

Berlin /Delmenhorst Videoüberwachung in Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Das unterstreicht ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das im Auftrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag (Delmenhorst) erstellt wurde.

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat immer in Abrede gestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist. Dem ist offensichtlich nicht so“, sagt die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag. Dem Gutachten zufolge sei eine Videoüberwachung in Schlachthöfen denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liegt.

„Durch eine Videoüberwachung könnten Betäubungs- und Schlachtvorgänge lückenlos dokumentiert werden. Der zuständige Tierarzt wäre dann in der Lage, Missstände aufzudecken und deren Beseitigung zu veranlassen“, sagt Mittag weiter.

Hier der Link zu diesem Artikel:

https://www.nwzonline.de/wirtschaft/berlin-delmenhorst-rechtsgutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes-videokameras-im-schlachthof-sind-moeglich_a_50,1,2625675766.html

Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

Wir begrüßen die Ergebnisse des Gutachtens. Die Videoüberwachung kann eine wirkungsvolle Methode sein, um Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung und sonstige Missstände zu erkennen, ihnen nachzugehen und die Ursachen zu beheben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kameras an den entscheidenden Stellen installiert sind - bei der Anlieferung, im Wartestall, in der Betäubungsfalle, bei der Entblutung - und dass die Aufnahmen entsprechend ausgewertet werden und dokumentiertes Fehlverhalten geahndet wird. Videokameras können letzten Endes aber nur eine zusätzliche Kontrollinstanz sein. Verstärkt unabhängige Kontrollen durch geschulte amtliche Tierärzte sowie geschultes Schlachthofpersonal sind unabdingbar."

Mit freundlichen Grüßen

Presseabteilung

Deutscher Tierschutzbund e.V.

In der Raste 10

D-53129 Bonn

 

Will der Staat Kriminelle schützen?

Hier der Link: https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/will-der-staat-kriminelle-schuetzen?utm_source=nl18-21-22&utm_medium=email&utm_campaign=w-nl

Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern?

Von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?

Hintergrund dieser Erklärung sind Entscheidungen der Strafgerichte in Sachsen-Anhalt. Das [Landgericht] Magdeburg ([Strafverteidiger] 2018, 335 […]) – am 22.02.2018 bestätigt durch das [Oberlandesgericht] Naumburg (2 Rv 157/17) – hatte die amtsgerichtlichen Freisprüche für drei Angeklagte [bestätigt], die in eine Anlage eingedrungen waren, in der über 60.000 Schweine unter erheblichen Verstößen gegen Tierschutzrecht gehalten wurden. Dort hatten sie Filmaufnahmen gemacht, um die – nach den Feststellungen der Strafgerichte – desolaten Zustände zu dokumentieren. Hierzu hatten sich die Aktivisten aus der Erfahrung heraus entschlossen, dass die zuständigen Behörden Anzeigen ohne zwingende Beweise schlicht ignorierten. Die Filmaufnahmen führten zu Kontrollen, und die Aufsichtsbehörde konstatierte, dass das Kreisveterinäramt die schwerwiegenden Rechtsverstöße systematisch geduldet und gedeckt hatte. Der Fachdienst Veterinärüberwachung bewertete die Zustände explizit als [kriminelle] Tierquälerei [im Sinne von] § 17 Nr. 2b [Tierschutzgesetz]. Die Strafgerichte sahen die »Einbrüche« in Abwägung aller beteiligten Interessen wegen wesentlichen Überwiegens des Interesses der Allgemeinheit am Tierschutz (Artikel 20a [Grundgesetz]) im konkreten Fall als gerechtfertigt an (§ 34 StGB [Rechtfertigender Notstand: Unter bestimmten Voraussetzungen handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, um Gefahren abzuwenden]). Daher sprachen sie den Angeklagten in diesem Extremfall das Recht zu, sich im Interesse der Allgemeinheit gegen die systematischen, massenhaften und staatlich tolerierten Verstöße zu wehren, indem sie die Taten dokumentierten und dabei das Hausrecht in der Industrieanlage störten.

Diese Erwägungen sind plausibel und [dem ersten Anschein nach] richtig, zumal [das durch Strafandrohung geschützte Hausrecht] grundsätzlich betont und ausdrücklich kein Freibrief für Stalleinbrüche ausgestellt wird. Die Strafgerichte lassen nur einen sehr engen Korridor für die Rechtfertigung; nur für extreme Fälle, in denen Behörden und Staatsanwaltschaften vor der Erfüllung ihrer Aufgaben kapitulieren und wegsehen. Warum also diese Ankündigung einer »effektiven Ahndung«? Sollen auch Menschen bestraft werden, die im Interesse des Tierschutzes als Verfassungsgut und in echter Gewissensnot handeln, um elementares Versagen des Staates und systematische Rechtsverstöße der Agrarwirtschaft aufzudecken? Wenn das die Absicht ist, wird jedes Bekenntnis zum Tierschutz im Koalitionsvertrag zur Makulatur.

Offen bleibt zudem die strafrechtliche Ausgestaltung der »effektiven Ahndung«. Soll in § 34 StGB geregelt werden, dass die Interessen des Tierschutzes die des Massentierhalters nicht wesentlich überwiegen können? Wird § 123 StGB [Hausfriedensbruch] dahingehend ergänzt, dass § 34 StGB auf Eindringen in Ställe nicht anwendbar ist? Oder soll der Vorrang hoheitlicher Abhilfe die Rechtfertigung durch Tierschutzinteressen auch dann ausschließen, wenn der Staat erfahrungsgemäß untätig bleiben wird? Solche Ansätze missachten das Prinzip des überwiegenden Interesses als Ausdruck der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit. Wenn der Koalition keine völlig andere Lösung vorschwebt, so bleibt nur die Erkenntnis: Achtung vor der Verfassung sieht anders aus!

Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 06/2018 der Zeitschrift Strafverteidiger, einer der führenden juristischen Publikationen für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts. Die Ersetzungen und Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von uns und sollen den Text für ein fachfremdes Publikum verständlicher machen.

Ergänzung: Echte Einbrüche sind häufiger als Tierschutz-Recherchen

Es gibt Banden, die in Ställe einbrechen, um Tiere zu entwenden und diese zu Fleisch und/oder Geld zu machen. Diese Einbrüche kommen weitaus häufiger vor als Hausfriedensbrüche durch Tierschutz-Recherchen, wie das Bündnis Tierfabriken-Widerstand recherchiert hat. Von diesen Einbrüchen spricht allerdings niemand. Das zeigt, worum es bestimmten Kreisen wirklich geht: Nicht um »Einbrüche«, sondern um die öffentliche Debatte über die Zustände in der sogenannten Nutztierhaltung. Hier soll der Handlungsdruck unterbunden werden, der mit jedem veröffentlichten Bild steigt.

Besuch bei den Minischweinen auf Gut Schiff

Liebe Tierfreunde ihr erinnert Euch bestimmt noch an die 10 Minischweine, die wir 2017 als Fundtiere aufgenommen haben ??


8 konnten wir vermitteln und 2 Eber leben heute noch bei uns im Tierheim.

Da mir das Wohl dieser Tiere sehr am Herzen liegt haben wir uns, meine Frau und unser neuer Hund Sunny (stammt aus der Mülleimeraktion in Weilerswist) auf den Weg ins Bergisch Land gemacht um auf Gut Schiff nach einigen Tieren zu schauen.
Wir wollten dies gleich mit einem Kurzurlaub verbinden und machten uns erst auf die Suche nach einem Hundefreundlichen Hotel was wir in Bergisch Gladbach fanden.
Es handelt sich um das
Romantik Waldhotel Mangold in Bensberg: http://www.waldhotel.de

Hier waren die Leute sehr freundlich das Gelände für unseren Hund super und sie fand auch gleich eine Spielkameradin.

01Hotel.Eingang2

Samstags fuhren wir dann nach Herrenstrunden zum Gut Schiff wo unsere Schweine eine neue Heimat gefunden haben.

Familie Eyberg bewirtschaftet diesen Hof und was wir dort erlebten war einfach herrlich. Diese Familie ist unheimlich Gastfreundlich und kümmert sich hervorragend um ihre Tiere.

Die Tiere leben das ganze Jahr, artgerecht auf Wiesen und werden artgerecht gefüttert und die Menschen die gerne Fleisch essen können dort bedenkenlos ihr Fleisch kaufen und wenn man das Wohl der Tiere im Sinn hat muss man auch etwas tiefer in die Tasche greifen

Informieren kann man sich hier : https://gut-schiff.com

01Minischwein2

Hier noch einige Bilder von Gut Schiff sowie Informationen

Informationen zu Gut Schiff

Gut Schiff ist bereits ab dem 16. Jahrhundert als Mühlenstandort belegt und war einer der Pulvermühlenstandorte im Bergischen Land. Vier Pulvermühlen reihten sich an der Strunde auf. Ende der 50er Jahre des 19. Jahrhunderts wurde neben neuen Pulvermühlen das heutige Gutsgebäude in Eisenfachwerk gebaut. 1910 kaufte die Firma Zanders das Gut, um die Wasserrechte entlang der Strunde zu erwerben. Anlagen der Pulverfabrik mussten aus Sicherheitsgründen nach dem Ersten Weltkrieg abgerissen werden. Pächter des Gutes wurde der bisherige Verwalter Franz Eyberg. Im Jahre 1932 hatte die Firma Zanders Liquiditätsprobleme, die zur Veräußerung des Schiffer Gutes führten. Das Gut wurde an Hermann Eyberg, ein Verwandter des Verwalters aus Köln-Dellbrück, verkauft. Die Familie Eyberg bewirtschaftet „Gut Schiff“ heute in der sechsten Generation mit Hofladen und vielen Erlebnisveranstaltungen.

Quelle: LVR Informationstafel vor Gut Schiff

Wir werden weiter Kontakt zu dieser netten Familie und ihren vielen Tieren halten.

Vielen Dank für die schönen Stunden dir wir bei Euch verbringen durften

Einstieg mit kuehen2 gutschiff Slider rinder gaense Gut SchiffSliderGut Schiff by night 01Rinder01Kaninchen01Schwan

Trödelmarkt im Tierheim am 27.05.2018

Bitte weiter sagen,Trödelmarkt im Tierheim Mechernich am 27.05.20182018 5 27 Maifest Troedel

Für die Veranstaltung suchen wir wieder Kuchenspenden,

Preise für die Verlosung und Hilfskräfte.
Unterstützt werden wir wieder von der Gruppe Eifelsuonds
Bitte melden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Futterübergabe für die regionalen Tierschutzvereine

Futterübergabe für die regionalen Tierschutzvereine05Frepnapf.Futterübergabe

Am 26. April 2018 fand zum 7. Mal die Futterübergabe der Fressnapf Klinger Märkte in Erftstadt statt.
Die Spenden stammen aus unserer erfolgreichen „Nikolaus-Napf-Aktion“, die seit Beginn für Begeisterung bei allen Tierfreunden sorgt.
Unsere Kunden hatten die Möglichkeit den Napf ihres Lieblings in einer unserer Fressnapf Klinger Filialen abzugeben
und diesen dann in der Nikolauszeit, gefüllt mit allerlei Leckereien, wieder abzuholen.
Die Firma Happy Dog beteiligte sich auch dieses Mal wieder an der Aktion und spendete insgesamt 5000 kg Futter an die regionalen Tierschutzvereine.

Wir bedanken uns bei allen Kunden, die diese Aktion erst möglich machen und den Tierschutzvereinen für
ihre wohltätige Arbeit!

Viva Vegan Heiß und Knackig

Heute erhielten wir für unsere Verlosung einige Bücher mit tollen veganen Rezepten:07Veganes.Buch

Titel: Viva Vegan Heiß und Knackig  111 rein vegane Suppen und Salat, sehr zu empfehlen.

Geschrieben von Birgit Bartsch Grafik u. Fotos Sophie Aime’e Tietjen

 

Vorschau auf den nächsten Trödelmarkt am 27.05.2018 im Tierheim

Vorschau:Plakat037
Auf den nächsten Trödelmarkt im Tierheim Mechernich am 27.05.2018
Mittwochs ist natürlich wie immer auf.
Für die Veranstaltung suchen wir wieder Kuchenspenden,
Preise für die Verlosung und Hilfskräfte.
Unterstützt werden wir wieder von der Gruppe Eifelsuonds
Bitte melden unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
LogoEifelsound.neu

Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger

Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger

Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.

Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewusstsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu …“ –

Schächten hat absolut nichts mit Religionspflicht oder freier Religionsausübung zu tun! Religion dient nur als Vorwand für grausamste straffreie Tierquälerei, die man als Tradition hochhält,.Gerechtfertigt werden kann die Tierquälerei Schächten, egal nach welchem angeblichen Glaubens-Ritus, nicht!

Die Tierquälerei betäubungsloses Schächten wird weder vom GG – Religionsfreiheit – noch vom TierSchG – Ausnahme-Paragraphen – abgedeckt, aber Beide werden für diese Tierquälerei missbraucht.

Auch Schächten mit Betäubung, diese hält nur kurz an- führt zum langen qualvollen Todeskampf der Tiere, wie vorgennant.

Der Ausnahme-Paragraph im TierSchG hat keine Daseinsberechtigung und muss ersatzlos gestrichen werden. Sofort und unwiderruflich! Ist schon lange überfällig, denn in Deutschland kämpfen Menschen bereits seit 1884, also über 130 Jahren, gegen diese Barbarei an Tieren.

 
Betreff: Bundestagsgutachten: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich!
PRESSEAUSSENDUNG
Bundestagsgutachten bestätigt: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich!

 

Erst kürzlich ließ die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1171) des AfD-Abgeordneten Stephan Protschka und der Fraktion der AfD, als Antwort verlautbaren:

„Ein Verbot des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung) ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.“

Mehr siehe : http://www.animal-health-online.de/gross/2018/04/03/verbot-des-schachtens-nicht-zulassig und https://www.fellbeisser.net/news/verbot-des-schaechtens-nicht-zulaessig

 

Doch das ist so nicht richtig.

Eine solche seit Jahrzehnten vorgetragene Rechtsauffassung der Bundesregierung ist mittlerweile obsolet.

 Es wird verwiesen auf vorliegende Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, vom 14. November 2017, das der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, (AfD) und Vorsitzender des Rechtsausschusses, in Auftrag gegeben hatte. ( WD 3 – 3000 – 221/17 )

 Rechtsanwalt Brandner sieht sich hier in seiner Rechtsauffassung bestätigt:

 „Viele ideologisierte Politiker behaupten seit Jahren steif und fest, jegliche Form der Religionsausübung müsse geduldet werden, selbst wenn sie mit unserer Rechtsordnung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Unter dem Deckmantel der Religionsausübung ist gleichwohl in den letzten Jahren viel Schindluder betrieben wurden. Sei es die mit westlichen Werten nicht zu vereinbarende Verschleierung von Frauen, Tötungen aufgrund archaischer Ehrbegriffe oder die Verheiratung von Mädchen gegen ihren Willen. Wenn Deutschland zu seinen Werten stehen will, dann bietet die Werteordnung des Grundgesetzes den Rahmen, um solch mittelalterlichem Treiben Einhalt zu gebieten. Es wird jetzt Zeit, eine öffentliche Debatte über eine Grundgesetzänderung zu führen, um all jene in die Schranken zu weisen, die die Religionsfreiheit für politische Zwecke missbrauchen. Einen Freifahrtschein wollten die Verfassungsväter mit der Religionsausübungsfreiheit nie erteilen. Auch insoweit muss unsere Demokratie wehrhaft sein!“

 Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes erlaubt im Kern auch die Einschränkung der Religionsausübung, wenn ihre Folgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dafür müsste das Grundgesetz geändert und die Religionsausübung, also Art. 4 Abs. 2 GG, in die Verwirkungsregelung des Art. 18 Grundgesetz aufgenommen werden.

 Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2017/11/23/und-tschues-islam-bundestagsgutachten-bestaetigt-einschraenkung-der-religionsausuebung-waere-im-grundgesetz-prinzipiell-moeglich/

 Immer öfter wird insbesondere nach moslemischem Standard ohnehin mit Betäubung geschlachtet. Siehe hierzu auch Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn–Wittgenstein - und Antwort der Landesregierung Schleswig-Holstein http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00100/drucksache-19-00183.pdf

 Mehr zur Thematik Schächten: http://www.pro-iure-animalis.de/index.php/dokumente/articles/betaeubungsloses-schaechten.html - und dort weiterführende Links.

 

Urteil in höchster Instanz: Undercover-Aufnahmen von Tierquälerei dürfen gezeigt werden

Ein Schritt in die richtige Richtung! Am 10. April hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gefällt, dass gut für die Tiere, Tierrechtsaktivisten und uns Alle ist. Nach 07Massentierhaltung2seiner Auffassung ist es nämlich legal, dass heimlich angefertigte Aufnahmen von Tierquälerei in der Massentierhaltung verbreitet und veröffentlicht werden! Die Entscheidung geht auf eine Klage der Fürstenhof GmbH, die mehrere Legebetriebe führt und darin hunderttausende Hennen für die Eierproduktion ausbeutet, zurück.

Im Jahr 2012 zeigte der MDR Bildmaterial, das engagierte Tierrechtsaktivisten von ARIWA in Legehennen-Anlagen heimlich durch Hausfriedensbruch anfertigten. Die Aufnahmen zeigten die schreckliche Realität für Hühner, welche die Eierindustrie mit sich bringt und welcher wir ein Ende setzen wollen! Die Tiere hatten viel zu wenig Platz, viele hatten ihre Federn verloren und mehrere Hühner lagen bereits tot zwischen ihren Artgenossen. Ein grausamer Anblick, den wir kennen und den wir selbst im Rahmen unserer Recherchen leider immer wieder vorfinden.

Die Fürstenhof GmbH klagte gegen die Ausstrahlung und bekam zunächst Recht. Wie das sein kann? Die Bilder zeigten nach deutschem Recht keine Verstöße, obwohl die Tiere aus unserer Sicht sehr unter der Haltungsform litten. Selbst in Öko-Betrieben sind diese Zustände rechtskonform. Das zeigt uns, dass aktuelle sogenannte „Tierschutzgesetze“ mehr als unzureichend sind und die Tiere nicht schützen – mit unserem gemeinsamen Einsatz haben wir also noch einen weiten Weg vor uns.

Doch zumindest folgte der BGH nun der Argumentation des MDR, dass die Aufnahmen von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind und, noch wichtiger, die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über die wahren Zustände in solchen Anlagen informiert zu werden – ob rechtswidrig oder nicht. Wir können uns sehr über dieses grundlegende und richtungsweisende Urteil freuen. Denn so wird es einfacher, aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen, was die Agrarindustrie versucht den Menschen vorzuenthalten – und wird so den Tieren langfristig helfen!

15.04.2018 Großer Trödelmarkt im Tierheim Mechernich

Sonntag, 15.04.2018 wieder großer Trödelmarkt im Tierheim Mechernich von 11 - 17 Uhr2018 4 15 Troedel
für das leibliche Wohl ist gesorgt

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich