Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

Bitte weitersagen großer Trödelmarkt am 07.10.2018 im Tierheim Mechernich. von 11 - 17 Uhr

Bitte weitersagen großer Trödelmarkt am 07.10.2018 im Tierheim Mechernich.
von 11 - 17 Uhr
Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen

2018 10 7 Tag der Tiere Troedel

Wir bedanken uns bei der Feuerwehr Mechernich für den Einsatz am Sonntag, den 09.09.18.

Wir bedanken uns bei der Feuerwehr Mechernich für den Einsatz am Sonntag, den 09.09.18.

Sie retteten einen Leguan vom Dach eines Wohnhauses, der jetzt im Tierheim auf seinen Besitzer wartet oder ein neues Zuhause sucht

09.09.18Leguan

Julia Klöckner Bundeslandwirtschaftsministerin deckt Tierquälereien in Mastbetrieben ??

Habe mir am 04.09.18 die Sendung bei Report Mainz angeschaut hier der Link:

https://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Qu%C3%A4lerei-in-der-Massentierhaltung-wird-k/Das-Erste/Video?bcastId=310120&documentId=55751670

Dann komme ich meiner Meinung nach zu dem Ergebnis:  Julia Klöckner Bundeslandwirtschaftsministerin deckt Tierquälereien in Mastbetrieben ??

Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet

Wer ein Tier quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, kann laut Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Doch diese Strafe wird bei Tierschutzverstößen in der Massentierhaltung praktisch nie verhängt. Häufig kommt es nicht einmal zu einer Anklage.

Dazu habe ich noch einige interessante Aussagen von Prof. Jens Bülte gefunden, Jens Michael Bülte ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Mannheim.

https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/will-der-staat-kriminelle-schuetzen

https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/will-der-staat-kriminelle-schuetzen

Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern?

Von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?

Hintergrund dieser Erklärung sind Entscheidungen der Strafgerichte in Sachsen-Anhalt. Das [Landgericht] Magdeburg ([Strafverteidiger] 2018, 335 […]) – am 22.02.2018 bestätigt durch das [Oberlandesgericht] Naumburg (2 Rv 157/17) – hatte die amtsgerichtlichen Freisprüche für drei Angeklagte [bestätigt], die in eine Anlage eingedrungen waren, in der über 60.000 Schweine unter erheblichen Verstößen gegen Tierschutzrecht gehalten wurden. Dort hatten sie Filmaufnahmen gemacht, um die – nach den Feststellungen der Strafgerichte – desolaten Zustände zu dokumentieren. Hierzu hatten sich die Aktivisten aus der Erfahrung heraus entschlossen, dass die zuständigen Behörden Anzeigen ohne zwingende Beweise schlicht ignorierten. Die Filmaufnahmen führten zu Kontrollen, und die Aufsichtsbehörde konstatierte, dass das Kreisveterinäramt die schwerwiegenden Rechtsverstöße systematisch geduldet und gedeckt hatte. Der Fachdienst Veterinärüberwachung bewertete die Zustände explizit als [kriminelle] Tierquälerei [im Sinne von] § 17 Nr. 2b [Tierschutzgesetz]. Die Strafgerichte sahen die »Einbrüche« in Abwägung aller beteiligten Interessen wegen wesentlichen Überwiegens des Interesses der Allgemeinheit am Tierschutz (Artikel 20a [Grundgesetz]) im konkreten Fall als gerechtfertigt an (§ 34 StGB [Rechtfertigender Notstand: Unter bestimmten Voraussetzungen handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, um Gefahren abzuwenden]). Daher sprachen sie den Angeklagten in diesem Extremfall das Recht zu, sich im Interesse der Allgemeinheit gegen die systematischen, massenhaften und staatlich tolerierten Verstöße zu wehren, indem sie die Taten dokumentierten und dabei das Hausrecht in der Industrieanlage störten.

Diese Erwägungen sind plausibel und [dem ersten Anschein nach] richtig, zumal [das durch Strafandrohung geschützte Hausrecht] grundsätzlich betont und ausdrücklich kein Freibrief für Stalleinbrüche ausgestellt wird. Die Strafgerichte lassen nur einen sehr engen Korridor für die Rechtfertigung; nur für extreme Fälle, in denen Behörden und Staatsanwaltschaften vor der Erfüllung ihrer Aufgaben kapitulieren und wegsehen. Warum also diese Ankündigung einer »effektiven Ahndung«? Sollen auch Menschen bestraft werden, die im Interesse des Tierschutzes als Verfassungsgut und in echter Gewissensnot handeln, um elementares Versagen des Staates und systematische Rechtsverstöße der Agrarwirtschaft aufzudecken? Wenn das die Absicht ist, wird jedes Bekenntnis zum Tierschutz im Koalitionsvertrag zur Makulatur.

Offen bleibt zudem die strafrechtliche Ausgestaltung der »effektiven Ahndung«. Soll in § 34 StGB geregelt werden, dass die Interessen des Tierschutzes die des Massentierhalters nicht wesentlich überwiegen können? Wird § 123 StGB [Hausfriedensbruch] dahingehend ergänzt, dass § 34 StGB auf Eindringen in Ställe nicht anwendbar ist? Oder soll der Vorrang hoheitlicher Abhilfe die Rechtfertigung durch Tierschutzinteressen auch dann ausschließen, wenn der Staat erfahrungsgemäß untätig bleiben wird? Solche Ansätze missachten das Prinzip des überwiegenden Interesses als Ausdruck der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit. Wenn der Koalition keine völlig andere Lösung vorschwebt, so bleibt nur die Erkenntnis: Achtung vor der Verfassung sieht anders aus!

Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim. Dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 06/2018 der Zeitschrift Strafverteidiger, einer der führenden juristischen Publikationen für Wissenschaft und Praxis des Strafrechts. Die Ersetzungen und Ergänzungen in eckigen Klammern stammen von uns und sollen den Text für ein fachfremdes Publikum verständlicher machen.

Ergänzung: Echte Einbrüche sind häufiger als Tierschutz-Recherchen

Es gibt Banden, die in Ställe einbrechen, um Tiere zu entwenden und diese zu Fleisch und/oder Geld zu machen. Diese Einbrüche kommen weitaus häufiger vor als Hausfriedensbrüche durch Tierschutz-Recherchen, wie das Bündnis Tierfabriken-Widerstand recherchiert hat. Von diesen Einbrüchen spricht allerdings niemand. Das zeigt, worum es bestimmten Kreisen wirklich geht: Nicht um »Einbrüche«, sondern um die öffentliche Debatte über die Zustände in der sogenannten Nutztierhaltung. Hier soll der Handlungsdruck unterbunden werden, der mit jedem veröffentlichten Bild steigt.

https://www.zeit.de/arbeit/2018-06/tierquaelerei-betriebe-missstaende-wirtschaftsstrafrecht-interview

Warum wird Tierquälerei so selten bestraft?

Amtsveterinäre, die Bauernhöfe kontrollieren, werden oft blockiert. Der Strafrechtler Jens Bülte macht dafür auch die schlechte Arbeit von Staatsanwälten verantwortlich.

Von Katharina Heckendorf 11. Juni 2018

Die Arbeit von Tierärzten, die kontrollieren, ob Schlachtbetriebe und Bauernhöfe die Tierschutzgesetze einhalten, wird häufig blockiert. Wenn sie Missstände aufdecken, erhalten einige von ihnen sogar Morddrohungen. Das zeigen Recherchen der ZEIT. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, hat in seinem Essay Zur faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahrzehnten untersucht. Laut Bülte sind Personalmangel und Arbeitsüberlastung von Staatsanwälten und Gerichten ein Grund dafür, dass Schlachtbetriebe und Bauernhöfe oft nicht bestraft werden, wenn sie mit Tieren nicht rechtmäßig umgehen.

ZEIT ONLINE: Herr Bülte, Sie sagen: "Wer eine Tierquälerei begeht, wird bestraft, wer sie tausendfach begeht, bleibt straflos und kann sogar mit staatlicher Subventionierung rechnen." Was meinen Sie damit?

Jens Bülte: Ich habe Gerichtsentscheidungen über Tierschutzfälle aus den vergangenen 40 Jahren ausgewertet. Viele davon sind handwerklich einfach schlecht und nicht haltbar. Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass Staatsanwaltschaften Strafverfahren oftmals ohne ernsthafte Ermittlungen mit der Begründung einstellen, der Agrarunternehmer hätte nicht gewusst, dass die Haltung der Tiere so nicht erlaubt ist.

Jens Bülte ist Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere im Steuerstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht und bei der Geldwäschebekämpfung.  ©privat

ZEIT ONLINE: Wie kommt das?

Bülte: Das Problem ergibt sich aus einem Missverständnis: Strafbare Tierquälerei setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Wer also nicht weiß, was er tut, wird nicht wegen Vorsatz bestraft. Das macht ein berühmter Fall deutlich: Die Polizei wollte ein Mitglied der Hells Angels festnehmen und bricht dazu bei ihm zu Hause die Tür auf. Der Rocker ging davon aus, dass er von Bandidos überfallen wird, schießt auf die Polizisten und verletzt einen Beamten tödlich. Der Bundesgerichtshof sprach den Angeklagten wegen Totschlags frei, weil nicht widerlegt werden konnte, dass der Mann nur aus Angst um sein Leben geschossen hatte. Die Polizeibeamten hatten sich nicht zu erkennen gegeben. Der Angeklagte glaubte an eine Notwehrsituation – und hatte damit in den Augen des Gerichts keinen Vorsatz.

"Hühner rupfen sich das Gefieder aus, Schweine beißen sich gegenseitig die Schwänze ab."

Jens Bülte, Strafrechtler

ZEIT ONLINE: Wie lässt sich das auf den Tierschutz übertragen?

Bülte: Das macht deutlich, wie weit der Schutz eines irrenden Täters im deutschen Strafrecht gehen kann. Einige Staatsanwälte meinen jetzt, auch der irrende Agrarunternehmer handle nicht vorsätzlich. Das ist aber juristisch einfach nicht haltbar. Tiere werden in manchen Betrieben unter grauenhaftesten Bedingungen gehalten, werden in zu kleine Käfige gepfercht und entwickeln dort Verhaltensstörungen: Hühner rupfen sich das Gefieder aus, Schweine beißen sich gegenseitig die Schwänze ab.

ZEIT ONLINE: Das muss ein Betriebsleiter sehen …

Bülte: … ja, er weiß, dass die Tiere leiden, doch er glaubt, es sei so in Ordnung: "Das haben wir schon immer so gemacht, deshalb dürfen wir das weiter so machen." Hier werden aber zwei Dinge verwechselt: Wer nicht weiß, was er tut, handelt ohne Vorsatz. Wer aber weiß, was er tut, und nur glaubt, es sei erlaubt, ist nur dann straflos, wenn er seinen Irrtum nicht vermeiden konnte.

ZEIT ONLINE: Was muss der Unternehmer tun, um sich nicht strafbar zu machen?

Bülte: Daran knüpft die Rechtsprechung eigentlich sehr hohe Anforderungen. Es gilt: Nur wer sich umfassend erkundigt und neutral beraten lässt, erfüllt seine Pflichten. In allen anderen Rechtsgebieten setzt die Justiz dieses Prinzip sehr streng um, nur im Tierschutzstrafrecht wird sehr großzügig damit umgegangen. Eine juristische Begründung für die Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen.

"Staatsanwälte haben mitunter 160 oder mehr Fälle gleichzeitig auf dem Tisch – da leidet natürlich die Qualität der Entscheidungen."

Jens Bülte

ZEIT ONLINE: Eine Studie des Braunschweiger Thünen-Instituts aus dem Jahr 2015 hat die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten und Veterinären untersucht. Dort beklagen die Tierärzte, dass sogar eindeutige Tierschutzverstöße von Staatsanwaltschaften und Gerichten häufig nicht oder nicht ausreichend verfolgt werden. Was läuft da schief? 

Bülte: Auch die Staatsanwaltschaften sind viel zu schlecht aufgestellt. Die Arbeitsbelastung ist unverschämt hoch, die haben mitunter 160 oder mehr Fälle gleichzeitig auf dem Tisch – da leidet natürlich die Qualität der Entscheidungen. Und es gibt zwei Kategorien von Staatsanwälten: Die einen arbeiten, bis sie tot umfallen – und die anderen lernen, dass man das nicht schaffen kann. Die entscheiden dann, auf welche Fälle sie sich konzentrieren. Und das sind dann meist die, die man leicht nachweisen kann, und eben die Fälle schwerer Kriminalität.

Kein Interesse, den Missstand aufzudecken

ZEIT ONLINE: Tierschutz gehört dazu offenbar nicht?

Bülte: Nein, das ist undankbar und macht viel Arbeit: Bei Tierschutzverstößen müssen Sie als Staatsanwalt ermitteln. Sie müssen Veterinärämter befragen, die oft kein Interesse daran haben, den Missstand aufzudecken, weil sie sich durch Unterlassung selbst strafbar gemacht haben könnten. Sie müssen Gutachter hinzuholen, weil Sie sich nicht ausreichend auskennen. Woher soll ein Staatsanwalt zum Beispiel wissen, ab wann ein Ammoniakwert in einem Schweinestall zu hoch ist?

"Die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Verteidiger Spezialprobleme auspacken, von denen der Staatsanwalt noch nie gehört hat."

Jens Bülte

ZEIT ONLINE: Die Verteidiger der Landwirte sind hingegen hoch spezialisierte Anwälte.

Bülte: Das ist eine typische Erfahrung aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Als Verteidiger haben Sie einen bestimmten Bereich, als Staatsanwalt müssen Sie alles machen. Die Tierschutzfälle aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Verteidiger Spezialprobleme auspacken, von denen der Staatsanwalt noch nie gehört hat. Da werden zum Teil sehr effektive Verwirrungsstrategien angewandt.

ZEIT ONLINE: Was müsste man tun, um die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu verbessern?

Bülte: Eine Spezialisierung bei Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizei wäre eine gute Sache. Das gibt es ja in einigen Bereichen bereits. Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg etwa gibt es eine Abteilung für Agrarkriminalität. Ich glaube nicht, dass es am Willen liegt, Staatsanwälte sind ja keine Unmenschen. Eine Entlastung für die Staatsanwaltschaften erhoffe ich mir auch schon von der Abschaffung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens, die Verfolgung bringt hier nichts und bindet zu viele Kapazitäten. Außerdem braucht es in der Justiz mehr Stellen.

ZEIT ONLINE: Das Urteil zum Kükenschreddern hat 2016 für viel Aufsehen gesorgt. Das Landgericht Münster urteilte, dass es mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist, männliche Küken zu vergasen und zu schreddern. Was halten Sie davon?

Bülte: Die Entscheidung des Gerichtes ist aus zwei Gründen handwerklich grauenhaft falsch – ganz unabhängig von der ethischen Frage. Das Landgericht Münster argumentierte zum einen, man könne das Kükenschreddern gar nicht verbieten, weil es schon immer erlaubt war. Wenn man das jetzt verbieten würde, so hieß es, würde man gegen den gesetzgeberischen Willen handeln. Diese Argumentation ist verfassungsrechtlich nicht haltbar, schließlich wurde der Tierschutz im Jahr 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen. Das Urteil aus Münster blendet die verfassungsrechtlichen Dimensionen einfach aus.

"Sollen hier wirklich Landwirte vor kriminellen Tierschützern geschützt werden, oder eher kriminelle Agrarunternehmer vor Tierschützern?"

Jens Bülte

ZEIT ONLINE: Im Tierschutzgesetz steht, dass Tiere nicht ohne "vernünftigen Grund" getötet werden dürfen. Ein solcher vernünftiger Grund seien die wirtschaftlichen Interessen der Legehennenbetriebe, entschied das Gericht. 

Bülte: Genau. So sei es in Ordnung, die männlichen Eintagsküken zu vergasen und zu schreddern, da sie keine Eier legen und ihre Aufzucht nicht wirtschaftlich sei. Diese Entscheidung ist offenkundig falsch: Denn im Strafgesetz führt das Handeln aus Habgier oder aus Gewinnstreben, also aus rein finanziellen Interessen, regelmäßig zur Verschärfung der Strafe. Wer aus Habgier einen Menschen tötet, wird härter bestraft. Im Tierschutz sollen die vier Cent, die ein Ei dann mehr kosten würde, ein vernünftiger Grund sein. Diese Argumentation halte ich für absurd.

ZEIT ONLINE: Heute decken häufig Tierschutzorganisationen Missstände auf, weil die Behörden ihren Job nicht machen. Die Bundesregierung schreibt im Koalitionsvertrag, dass Stalleinbrüche von Tierschützern künftig härter bestraft werden sollen. Deckt dann bald keiner mehr Missstände auf?

Verlagsangebot

ZEIT Stellenmarkt

Aktuelle Stellen in Wissenschaft & Lehre

Zur Stellenliste.

Bülte: Die Pläne der Bundesregierung sind für mich als Jurist nicht nachvollziehbar. Das Oberlandesgericht Naumburg hat zuletzt Tierschützer freigesprochen, die desaströse Zustände in Ställen gefilmt haben. Dort wurden massive Rechtsverletzungen begangen – und die Behörden sind nicht eingeschritten. Deshalb galt das sogenannte Notstandsrecht aus Paragraf 34 des Strafgesetzbuches. Die Tierschützer durften in diesem Ausnahmefall also in den Stall eindringen. Auch künftig muss dieses Notstandsrecht in Fällen von Hausfriedensbruch oder bei einem neuen Straftatbestand "Stalleinbruch" gelten, weil die Verfassung das Hausrecht in diesem Fall der Aufklärung und Verhinderung von Tierquälerei unterordnet. Der Passus im Koalitionsvertrag ist also sinnlos! Vielmehr lohnt da die Frage: Sollen hier wirklich Landwirte vor kriminellen Tierschützern geschützt werden, oder eher kriminelle Agrarunternehmer vor Tierschützern?

Seitennavigation

Startseit

Ein schöner Tag im Tierheim mit Bruce Kapusta

Ein schöner Tag im Tierheim mit Bruce Kapusta, der Gruppe Eifelsound, den Silver Trumpets und vielen netten Menschen die unsere Tiere unterstützen.

Beim Kauf bei AMAZON können Sie unser Tierheim untersützen

Amazon

Sollten Sie bei Amazon einkaufen können Sie unser Tierheim unterstützen, wenn Sie sich mit diesem Link anmelden:

https://smile.amazon.de/ch/211-572-14545?ref_=pe_3223381_271129801&H=77TAIQMC4SMTNWBU14QSJVOR894A&ref_=pe_3223381_271129801

 

Trödelmarkt im Tierheim am 02.09.2018 mit Bruce Kapusta

Vorschau für unseren großen Trödelmarkt am 02.09.2018 im Tierheim Mechernich.

von 11 - 17 Uhr

in der Zeit von 14 – 15 Uhr ist ist der Künstler Bruce Kapusta bei uns im Tierheim.

Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen

2018 9 2 Kapusta.TroedelBK Partyplakat ok Flyeralarm 02 Page 1

Hier noch einige Eindrücke vom Tag der offenen Tür im Tierheim

Hier noch einige Eindrücke vom Tag der offenen Tür im Tierheim, vielen Dank an Gudrun Hellinghaus die uns einen Superschönen Jubiläumskuchen überreichte, vielen Dank an alle die zum gelingen der Veranstaltung beigetragen haben und ebenfalls an unsere treuen Besucher und Unterstützer unserer Tiere, ohne euch geht es nicht. DANKE

Kölner Stadtanzeiger 08.08.2018 Nie unterkriegen lassen

Kölner Stadtanzeiger

08.08.2018

Nie unterkriegen lassen

von Stafan Lieser

 

002Stadtanzeiger.Colör

Foto von Stefan Lieser

Kölner – Stadtanzeiger 02.08.2018 Mechernicher Asyl feiert 25-jähriges Bestehen – Verein vor 30 Jahren gegründet Schon 20 000 Tiere aufgenommen

Kölner – Stadtanzeiger 02.08.2018

Mechernicher Asyl feiert 25-jähriges Bestehen – Verein vor 30 Jahren gegründet

Schon 20 000 Tiere aufgenommen von Klaus Pesch

001Stadtanzeiger

Recht zutraulich sind die Minischweine Eberhard und Freddy. Sie konnten bislang nicht vermittelt werden. (Klaus Pesch)

Mechernich. „Natürlich hat man von Zeit zu Zeit viel Ärger. Aber das interessiert mich nicht. Die Tiere und die Meinung gewisser Leute, nur die sind mir wichtig“, sagt Reiner Bauer, Vorsitzender des Mechernicher Tierschutzvereins. Der 69-Jährige ist täglich oft acht Stunden im Tierheim ehrenamtlich tätig. „Warum ich das mache? Das macht mir Spaß, und das ist ja mein Kind hier“, sagt Bauer. Sein „Kind“ feiert nun 25-jähriges Bestehen. „Den Lohn der Arbeit bekomme ich von den Tieren. Wenn die Esel mein Auto hören, dann fangen sie sofort an zu rufen. Sie wissen, dass sie Leckerchen bekommen“, sagt Bauer lächelnd.

Angefangen hat alles schon vor 30 Jahren, weshalb man gleichzeitig das 30-jährige Bestehen des Tierschutzvereins feiert. Reiner Bauer erinnert sich lebhaft an die damalige Situation: „Wir hatten in Mechernich eine Katze gefunden. Als wir uns bei den Behörden meldeten, sagten die nur: „Was sollen wir damit?“ Schließlich habe sich Dr. Schmitz aus Schmidtheim – ziemlich ruppig – bereit erklärt, sich das Tier mal anzusehen. Bauer: „Der hat mich damals so runtergeputzt, als würde ich meine eigene Katze bringen.“

Das Erlebnis hatte Folgen: Mit mehreren Gleichgesinnten wurde beschlossen, in Mechernich einen Tierschutzverein zu gründen. 1988 wurden im Wohnzimmer der Familie Kurtenbach in Schaven die entsprechenden Beschlüsse gefasst. 38 Mitglieder gründeten damals den Verein, der heute 380 Mitglieder hat.

Zuerst nahmen Bauer und seine Frau Brigitte privat Katzen auf. Schließlich hatten sie 40 Tiere im Haus, was nicht mehr tragbar war. „Dann haben wir uns das Ziel gesetzt: Innerhalb

von fünf Jahren steht ein Tierheim, oder wir hören auf“, erinnert sich Bauer. Und das gesetzte Ziel wurde tatsächlich erreicht.

Die Stadt Mechernich stellte den Tierfreunden kostenlos in Burgfey ein Grundstück zur Verfügung. Birgit Lorbach und Reiner Bauer verschickten Bettelbriefe durch die ganze Republik. 80 000 Mark kamen so zusammen. Das Land gab 177 000 Mark, der Kreis 73 000, die Stadt 60 000. Als man loslegen wollte, wurde Widerspruch gegen den Tierheim-Bau eingelegt. Ein 15 000 Mark teures Lärmschutzgutachten musste erstellt werden, der Widerspruch wurde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert. Doch das Geld für das Gutachten fehlte natürlich beim Bau.

001Stadtanzeiger.Pelzer

Ihren Spaß haben Reiner Bauer und Jessica Pelzer mit dem Blaukopf-Fasan, der die Körner gerne aus der Hand pickt. (Klaus Pesch)

Heute gehören ein Hundehaus mit Freilauf, ein Gehege für Wildtiere, eine Kranken- und Isolierstation, das Katzenhaus Luise, Ställe für Schafe, Ziegen, Esel und ein Pony, ein Gehege für Vögel, ein Lager für Stroh und Heu und ein Kleintierhaus zum Tierheim. Drei Wohncontainer wurden zu Büro, Aufenthalts- und Veranstaltungsraum.

Vor vier Jahren konnte Bauer, dem für sein Engagement das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen wurde, einen weiteren Erfolg feiern. Sein „Kind“ wurde „Kreistierheim“, nachdem es vorher teils heftige Diskussionen über die Struktur dieser Einrichtung gegeben hatte. Seitdem werden alle gefundenen Tiere zunächst in Mechernich untersucht und bei Bedarf an angeschlossene Tierschutzvereine in Bad Münstereifel, Euskirchen und an den Tierschutz Nordeifel weitergeleitet. Den Anstoß dazu habe ihm ein Kölner gegeben, der in Blankenheim einen Hund gefunden habe und in Mechernich abgeben wollte. Bauer: „Dem Mann habe ich zunächst sagen müssen: »Tut mir leid, kann ich nicht annehmen, Sie müssen mit dem Tier nach Blankenheim fahren.«“ Dann habe er doch den Hund angenommen und sich mit der Gemeinde Blankenheim beraten. Und später die Idee für ein Kreistierheim entwickel

 

001Stadtanzeiger.Kreuser

Waschen, waschen, waschen: Bettina Kreuser hat viel Arbeit. (Klaus Pesch)

„Wir sind jetzt die Auffangstation im Kreis. Wir fahren aber auch zu den Leuten hin, um Tiere abzuholen“, erläutert Bauer. Alle Tätigkeiten würden korrekt mit dem Kreis abgerechnet. Derzeit habe man vier fest angestellte Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft, drei 450-Euro-Kräfte und einige Aushilfen. „Bezahlt werden wir vom jeweiligen Tierschutzverein und anteilmäßig von allen Kommunen“, erläutert er.

Rund 20 000 Tiere habe das Tierheim wohl schon aufgenommen, resümiert er. Derzeit leben dort 76 Hunde, 156 Katzen, drei Zwergkaninchen, drei Wasserschildkröten, zwei Hähne, ein Huhn, sechs Tauben, sechs Meerschweinchen, eine Landschildkröte, eine Blaustirnamazone, ein Wildkaninchen, zwei Sittiche, zwei Igel, ein Fasan und eine Wildgans. Da der Verein ein neues Hundehaus bauen will, bittet man dafür um Spenden.

Es wird gefeiert

Am Sonntag, 5. August, findet von 11 bis 17 Uhr ein Tag der offenen Tür mit Trödelmarkt statt. Die Karnevalsfrauenband „Colör“ spielt live von 14 bis 15 Uhr. Später ist die Band „Eifelsound“ zu Gast. Auch wird Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, erwartet. Jedes Kind erhält eine kleine Überraschung.

Am 2. September wird Bruce Kapusta zwischen 14 und 15 Uhr im Tierheim erwartet. (pe)

 

 

Ein Herz für Tiere bewiesen

Ein Herz für Tiere bewiesen

Rotkreuz-Kita „Rappelkiste“ aus Herhahn sammelte Spenden für das Mechernicher Tierheim – Zum Dank gab es eine Führung zu den Katzen, Hunden und Ziegen

KindergartenHerhahn

Mechernich/Herhahn – Den Hunden, Katzen und anderen tierischen Bewohnern des Mechernicher Tierheimes etwas Gutes tun: Das war der Wunsch der 27 Kinder der Rotkreuz-Kindertagesstätte „Rappelkiste“ aus Herhahn. Dafür hatten die Drei- bis Sechsjährigen auch kräftig bei Eltern, Großeltern und Freunden die Werbetrommel gerührt und fleißig Spenden gesammelt.

 „Die Resonanz war toll“, freute sich Julia Jakobs Leiterin der Kita mit Kollegin Yvonne Gossen und Kollege Cedric Heinrichs. Am Ende kam nicht nur ein ganzer Berg an Futter- und Sachspenden wie Decken und Körbe zusammen, sondern auch ein Geldbetrag in Höhe von 100 Euro. Um die Kinder in ihrem Vorhaben zu unterstützen, hatten sich auch „Heimtiercenter Koller“ aus Gemünd nicht lumpen lassen und sich mit einer Spende beteiligt.

Dass nicht alle Menschen so tierlieb sind wie die Kinder und Erzieherinnen der Herhahner Rotkreuz-Kita, erfuhren diese jetzt bei ihrem Ausflug ins Mechernicher Tierheim. Denn ihre gesammelten Spenden wollten die Kleinen natürlich persönlich an Reiner Bauer, den ersten Vorsitzenden des Mechernicher Tierheimes übergeben. Zum Dank führte er die Drei- bis Sechsjährigen durch die Gebäude und Außenanlagen des Tierheimes und erzählte ihnen etwas zu den vierbeinigen Schützlingen.

Bericht im Wochenspiegel

Bericht im Wochenspiegel

Wochenspiegel.TraumvomneuenHundehaus

Mit Manpower vor Ort: PURINA unterstützt den Tierschutzverein Mechernich e.V.

Mit Manpower vor Ort: PURINA unterstützt den Tierschutzverein Mechernich e.V.

Im Rahmen des PURINA Social Days haben Mitarbeiter von PURINA am 13. Juli 2018 den Tierschutzverein Mechernich mit ihrem sozialen Engagement unterstützt. Der Social Day bietet den Angestellten die Möglichkeit, soziale Projekte in der Region zu unterstützen.

Am Freitag, 13. Juli 2018, konnten die freiwilligen Mitarbeiter einen Einblick in die Arbeit des Tierheims in Mechernich gewinnen und tatkräftig mithelfen. Neben einem Spaziergang mit einem schwervermittelbaren Hund wurden gemeinschaftlich das Hunde- und Eselgehege gereinigt und die Grünflächen gepflegt. Das Tierheim ist auf die Unterstützung durch Spenden und die Arbeit von ehrenamtlichen Helfern angewiesen und somit großer Befürworter des Social Days. „Wir werden seit Jahren von PURINA unterstützt und freuen uns natürlich sehr, wenn sie uns bei unserer alltäglichen Arbeit unter die Arme greifen“, betont Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich

Unter dem Leitgedanken „PURINA in Society“ engagiert sich das Unternehmen außerdem für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Belange. So setzt sich PURINA mit Pets at Work zum Beispiel für mehr Hunde am Arbeitsplatz ein oder bietet im Rahmen der Initiative „Liebe fürs Leben“ kostenlosen Tierschutzunterricht für Schulkinder. Seit 2016 hat PURINA sich selbst zehn Selbstverpflichtungen auferlegt, die die Grundlage ihres sozialen Engagements bilden.

Bild12

Bild22

Bild4

Tag der offenen Tür im Tierheim mit der Gruppe Colörs

Vorschau für unseren Tag der offenen Tür und großer Trödelmarkt am 05.08.2018 im Tierheim Mechernich.

von 11 - 17 Uhr

in der Zeit von 14 – 15 Uhr ist die Gruppe Colörs bekannt aus dem Kölner – Karneval bei uns im Tierheim.

Desweiteren erwartet jedes Kind was unser Tierheim an diesem Tag besucht eine kleine Überraschung, gesponsert von EDDEKA Helfen in Zülpich wobei der Chef selber die Sachen überreicht.

Ebenfalls ist natürlich die Gruppe Eifelsound mit Andrea, Michael und Frank die unser Tierheim schon Jahre unterstützen, dabei.

Wir erwarten auch hohen Besuch aus Bonn, den Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröder.

Wir nehmen gerne Kuchen - Salat und Preise für die Verlosung entgegen

2018 8 5 Colör.TDOTTroedelcoloer neu 2017 01

Kölner Stadtanzeiger 10.07.2018

Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 10.07.2018

03Zeitungsartikel

 

 

 

Ein toller Tag im Tierheim beim Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde

Ein toller Tag im Tierheim beim Schönheitswettbewerb für Mischlingshunde mit Schauspieler Dirk Moritz als Preisrichter

und schönen Hunden sowie netten Menschen die unser Tierheim unterstützen.

Es wurde ein mehr als sehr gutes Ergebnis für unsere Tiere erzielt und das

allerschönste 2 unserer sogenannten Problemhunde fanden ein neues Zuhause.

03Schöheitswettbewerb503Schöheitswettbewerb24Sieger03Schöheitswettbewerb21

03Schöheitswettbewerb26Sieger03Schöheitswettbewerb27Sieger03Schöheitswettbewerb28Sieger

 

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich