Tierschutzverein Mechernich e.V.

Den Tieren eine Stimme geben

derzeit finden allerorten wieder sogenannte Fuchswochen o.ä. statt. Während eines Zeitraums von einer bis sechs Wochen werden dann meist im Rahmen einer Hegegemeinschaft revierübergreifend und Nacht für Nacht der Fuchs und andere Beutegreifer gejagt.

Liebe Unterstützer/innen des Aktionsbündnis Fuchs,001FuchsMaxi rechteckig klein

derzeit finden allerorten wieder sogenannte Fuchswochen o.ä. statt. Während eines Zeitraums von einer bis sechs Wochen werden dann meist im Rahmen einer Hegegemeinschaft revierübergreifend und Nacht für Nacht der Fuchs und andere Beutegreifer gejagt.

In Kahlgrund in Bayern sollte dieser Zeitraum gem. einer uns vorliegenden Einladung sogar bis zum 6. März andauern. Bei Fuchsjagden ab Januar ist jeder getötete Rüde ein potentieller werdender Vater und jede getötete Fähe möglicherweise bereits trächtig. Ab Mitte Januar besteht das Risiko, tatsächlich Elterntiere zu töten.  Wildauffangstationen bestätigen, dass hierzulande Fuchsgeburten häufig im Februar und sogar bereits im Januar stattfinden.

Das war Anlass, zunächst an die Jägervereinigung, den Bürgermeister und den Landrat zu appellieren, die Fuchsjagd spätestens ab dem 15. Februar zu beenden. Wir haben keine Reaktion auf unsere Schreiben erhalten und uns dann entschlossen, eine Petition an die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zu richten. Wir fordern darin eine ganzjährige Schonzeit für Füchse.

Bitte unterstützt unsere Petition, indem ihr eure FB-Zielgruppe dazu informiert. Hier ist der Kurzlink: http://chng.it/wM7VKdLXSv

Für den Post haben wir ein Foto angehängt (Bild: FrecherFuchs.de). Der Text dazu könnte wie folgt lauten:

Petition: Keine Jagd auf Fuchseltern – Schonzeit für Füchse!
In Bayern schrecken Jäger selbst davor nicht zurück, während der Aufzuchtzeit von Fuchswelpen die aktuellen oder künftigen Fuchseltern zu töten. Helft uns, das zu verhindern. - Petition unterzeichnen: http://chng.it/ShB6TQpr6G

Herzliche Grüße

Dag Frommhold, Daniel Peller, Heidrun Heidtke, Lovis Kauertz

www.aktionsbuendnis-fuchs.de

Danke

Spende der Musical-AG an das Tierheim Mechernich

vom 09.01.2020

Tierschutzverein Mechernich bedankt sich für Engagement

Bereits zum Auftakt der Proben zu unserem kürzlich aufgeführten Stück „Als die Tiere die Schimpfwörter leid waren" war klar, dass der Erlös aus eventuellen Spenden an das Tierheim gehen sollte. Am 10. Dezember war es dann soweit: Die Musical-AG übergab, vertreten durch die Lehrerinnen Frau Koll und Frau Krus, das gesammelte Geld an das Tierheim Mechernich: 200 Euro waren zusammengekommen! Herzlichen Dank an alle Spender!

Herr Bauer, der erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Mechernich e.V., bedankte sich in seinem Brief ganz herzlich und freute sich über den Einsatz der jungen Menschen für die Tierwelt.

 

04GaT.Spende

Foto: B. Karst
Text: K. Ünlü

Hannes ist tot

Am 10.01.2020 mußten wir leider nach 15 Jahren im Tierheim unseren Schafsbock Hannes einschläfern. Unser Pfleger Daniel war bis zum letzten Atmenzug bei ihm, vielen Dank dafür. Hannes ist auf dem Bild der rechte.

Schafe.Hannes

Neue Notdienstpauschale

Tierhalter müssen außerhalb der normalen Öffnungszeiten bei Tierarzbesuchen tiefer in die Tasche greifen – Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich, betrachtet neue Verordnung mit Sorge
Mechernich/Kreis Euskirchen – Tierhalter müssen ab dem neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen, wenn sie den Notdienst für Hund, Katze und Co. in Anspruch nehmen, darauf weist Reiner Bauer hin, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich.
Demnach sind Kliniken und Tierarztpraxen verpflichtet, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und der tatsächlichen Behandlungskosten zu erheben. Grundlage dazu bildet ein Beschluss des Bundesrates.
Reiner Bauer sieht das mit Sorgen: „Welcher armer Rentner, der sein Tier liebt, kann sich das noch leisten. Etliche Tiere werden dadurch leiden müssen, weil der Besitzer lieber bis zu den normalen Öffnungszeiten wartet.“
Die Notdienstpauschale darf laut Verordnung berechnet werden in der Nacht (von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages), an Wochenenden (von freitags 18 bis montags 8 Uhr) sowie an gesetzlichen Feiertagen.
Mit der neuen Gebührenregelung soll die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessert werden.
pp/Agentur ProfiPress

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Herr Reiner Bauer
Ginsterweg 7
53894 Mechernich